Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2025, OF 350/15 Betreff: U-Bahn-Übergang Deuil-La-Barre-Straße leiser gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es technische Möglichkeiten zur Reduzierung der U-Bahn-Fahrgeräusche beim Überfahren der "Deuil-La-Barre-Str." gibt. Begründung: Beim Überfahren der Straßenquerung entsteht eine Geräuschkulisse, die es so laut früher (subjektiv gesehen) nicht gegeben hat. Besonders abfahrende Züge aus der Haltestelle Richtung "Bonames" rattern und lärmen derart laut, dass an der Schranke wartende Personen buchstäblich ihr eigenes Wort nicht verstehen. Dortige Anwohner beklagen, besonders in den Abend- und Nachtstunden, diese störenden Geräusche. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 188/13 Betreff: Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle "Taunusblick" Vorgang: OM 4825/23 OBR 13; ST 514/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) zu ersuchen, nochmals zu prüfen, ob noch während der Bauarbeiten zur Errichtung des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach an der Bushaltestelle Taunusblick in Richtung Nieder-Eschbach zumindest eine nicht regelkonforme Befestigung des Randstreifens zur sicheren Erreichung des Aussiedlerhofes, Niedereschbacher Straße 74, möglich ist. Begründung: Mit dem Bau des Radweges nach Nieder-Eschbach wurde auch die Bushaltestelle "Taunusblick" in beide Richtungen barrierefrei ausgebaut. Ein Fußweg zum Aussiedlerhof (Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4825) wurde mit Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 514, abgelehnt, da nicht genügend Randstreifen für einen regelkonformen Gehweg mit Entwässerungsmulde vorhanden ist. Es wurde in der Stellungnahme empfohlen, die Fahrbahn zweimal zur Erreichung des Aussiedlerhofes, bzw. der Bushaltestelle auf befestigtem Weg zu queren (einmal im unmittelbaren Kurvenbereich) oder das unbefestigte Bankett zu benutzen. Aufgrund der Tatsache, dass hier nach Fertigstellung des Radweges wieder eine deutlich höhere Geschwindigkeit der Fahrzeuge erlaubt ist, ist die Querung für Fußgänger im nicht einsehbaren Kurvenbereich mit Lebensgefahr verbunden und kann mit einer einfachen Befestigung des Banketts vermieden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4825 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 514 Beratung im Ortsbeirat: 13
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 339/15 Betreff: (Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach Das westlich, bereits existierende Ende des neuen Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach ist an der Einmündung in die Deuil-La-Barre-Straße recht steil. Aus Richtung Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende müssen im unteren Teil und bei der Fahrt um die Kurve auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße sowie bei der Überquerung der Deuil-La-Barre-Straße äußerste Vorsicht walten lassen. Es ist zu befürchten, dass dies nicht immer gelingt und Radfahrende unfreiwillig mit zu hoher Geschwindigkeit auf die Deuil-La-Barre-Straße fahren. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten welche Möglichkeiten zur Entschärfung des westlichen Endes des Radweges im genannten unteren Teil und der Einbiegung auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße besonders für aus Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende es gibt. Wie ist eine gefahrfreie Querung der Deuil-La-Barre-Straße an dieser Stelle vorgesehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1068 2024 Die Vorlage OF 339/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 5 CDU und 1 BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 330/15 Betreff: Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Der Ortsbeirat bemüht sich bereits seit Jahren um eine Ausweisung des Streckenabschnitts der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg als Tempo-30-Zone oder zumindest um eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Bisher wurde dies jedoch mit Hinweis auf den Status der Homburger Landstraße als Landesstraße verweigert. Die Straßenverkehrsordnung wurde aktuell jedoch derart geändert, dass es den Kommunen erleichtert ist Tempo-30-Zonen auszuweisen - bei "hochfrequentierten Schulwegen"., explizit auch auf Wegen zu Schulen - auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiterer Vorfahrtsstraßen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst den Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg entweder der Tempo-30-Zone Nieder-Eschbach (Ortskern) zuzufügen oder als eigenständige Tempo-30-Zone auszuweisen. Minimal soll das Tempo in diesem Bereich auf Tempo 30 begrenzt werden. Begründung: Im Baugebiet Nieder-Eschbach Westlich der Homburger Landstraße wohnen viele junge Familien mit entsprechend vielen Kinder im (grund-)schulpflichtigen Alter. Gerade in den hochfrequentierten morgendlichen Verkehrszeiten müssen diese zum Besuch der Michael- Grzimek-Schule die Homburger Landstraße überqueren. Auch ein Teil der älteren Kinder, die die weiterführende Otto-Hahn-Schule besucht, muss die Straße queren. Aber auch für Erwachsene und besonders in der Mobilität eingeschränkte Personen ist eine Begrenzung auf Tempo 30 eine erhebliche Erleichterung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2024, OF 176/13 Betreff: Glascontainer an der Ecke Niedereschbacher Straße/Am Ohlenstück Der Magistrat wird aufgefordert zusätzliche Glascontainer in Nieder-Erlenbach aufstellen zu lassen. Als Standort kommt die Ecke Niedereschbacher Strasse/ Am Ohlenstück in Betracht (siehe auch Foto): hier befindet sich nur eine unansehnliche Grünfläche mit niedrigem Bewuchs. Wenn die Situation es zulässt, sollten die Container in Niederflur Bauweise im Boden versenkt werden. Begründung: In der Vergangenheit wurden wiederholt Container ersatzlos entfernt, was an Feiertagen zu überlaufenden Containern und Müllabladungen führt. Auch werden die Wege für einige Anwohner immer länger. In der Nähe des Rewe gab es immer Glascontainer, die jetzt im Zuge des Radwegebaus entfernt wurden. Diese Container sollten zeitnah ersetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 13 am 10.09.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5875 2024 Die Vorlage OF 176/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 172/13 Betreff: Sensorgesteuerte Beleuchtung zwischen Kapersburgstraße und Niedereschbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das zuständige Amt anzuweisen, eine sensorgesteuerte Beleuchtung am Fußweg zwischen Kapersburgstr. und Niedereschbacher Str. anzubringen. Es ist vollkommend ausreichend, wenn die Lampen ca. 0,70 m hoch sind, gerade so viel, dass man gesehen wird und sehen kann. Gerade in jüngster Zeit haben die Versuche dort einzubrechen zugenommen. Begründung: Wenn jetzt die dunkle Jahreszeit wieder beginnt, ist es auf dem Verbindungsweg zwischen Kapersburgstr. und Niedereschbacher Str. sehr finster. Um zwielichtigen Gestalten das Einsteigen in die Grundstücke nicht noch einfacher zu machen, ist eine Beleuchtung sinnvoll. Auch viele Bürgerinnen und Bürger, die diesen Verbindungsweg häufig nutzen, würden sich über eine Beleuchtung sehr freuen, da das Sicherheitsgefühl enorm erhöht werden würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 13 am 10.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5871 2024 Die Vorlage OF 172/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2024, OF 314/15 Betreff: Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße die Schotterbank im Eschbach zu beseitigen. Begründung: Durch das Hochwasser am 02.05.2024 hat sich durch das vom Eschbach mitgeführte Geschiebe (Geröll, Kies und Sand) unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße eine Schotterbank gebildet, die den Abfluss des Eschbachs hemmt. Bei einem weiteren Hochwasserereignis kann diese Schotterbank die Wahrscheinlichkeit für ein Übertreten des Eschbachs und der damit einhergehenden Schäden erhöhen. Die Schotterbank muss daher beseitigt werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 07.06.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5597 2024 Die Vorlage OF 314/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 299/15 Betreff: Straßeneinmündung sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird beauftragt den 5m-Bereich der Einmündung "Albert-Schweitzer-Straße" in die "Deuil-La-Barre-Straße" durch z.B. Parkwinkel, Schraffierung oder andere geeignete Maßnahmen deutlicher kenntlich zu machen. Begründung: Der 5m-Bereich an dieser stärker befahrenen Kreuzung ist häufig zugeparkt, teilweise durch einen "Kastenwagen" verstellt, was wegen der Größe des Fahrzeugs zur Unübersichtlichkeit und Gefährdung von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern führt. Vorwiegend sind die Verstöße abends, nachts und an Wochenenden zu beobachten, wenn das Ordnungsamt nicht einschreitet. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 298/15 Betreff: Schließzeiten der Schranken in Nieder-Eschbach und Bonames verringern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es durch Sensibilisierung der U-Bahn-Fahrer möglich ist die Schließzeiten der Schranken in der "Deuil-La-Barre-Straße" und "Homburger-Landstraße" auf die nötige Mindestzeit zu reduzieren. Begründung: Seitens verschiedener aufmerksamer Bürger wurde berichtet, dass einige Fahrer, die ihre Fahrt in "Nieder-Eschbach" beginnen, sehr früh ihren Fahrweg "frei schlüsseln", was zu unnötigen langen Schließzeiten der Schrankenanlage dort führt. Des Weiteren wurde berichtet, dass einzelne Fahrten auf der Strecke nach "Bonames" nicht mit den üblichen 70 km/h, sondern deutlich langsamer gefahren werden. Auch das führt zu unnötig langen Schließzeiten der Schrankenanlage in "Bonames". In beiden Fällen wird der Individualverkehr inkl. der Buslinien unnötig ausgebremst. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2024, OF 286/15 Betreff: Verkehrssicherheit Fußweg Deuil-La-Barre-Straße herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert schnellst möglich die Löcher und Stolperfallen des Gehwegs vor den Hausnummern 61 bis 63 der "Deuil-La-Barre-Straße" (frühere Filiale der Frankfurter Sparkasse) zu beseitigen und die verursachenden offensichtlich abgestorbenen Bäume ersatzlos zu entfernen. Begründung: Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass die dort auf engstem Raum gepflanzten Bäume sich nicht richtig entwickeln konnten, ihre Wurzeln die Baumscheiben anhoben und das Verbundpflaster unterhöhlt wurde. Es besteht nach unserem Dafürhalten akute Unfallgefahr! Da der benannte Gehweg für Bäume zu schmal ist, bitten wir von Ersatzpflanzungen abzusehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5100 2024 Die Vorlage OF 286/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU, GRÜNE, und SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2023, OF 282/15 Betreff: Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob die Einfahrt in die Straße "Urseler Weg", kommend von der "Homburger Landstrasse" in Richtung Osten "Alt-Niedereschbach", für den Schwerverkehr mit dem Verkehrszeichen 253 oder 266 (Verbot für Kfz über 10m Länge) gesperrt werden kann. Ein Zusatzschild 1020-30 "Anlieger frei" soll der Ver - und Entsorgung und des ÖPNV dienen. Begründung: Die Straße "Alt-Niedereschbach", in die der "Urseler Weg" mündet, beschreibt im alten Ortskern einen engen 90 Grad Bogen, in dem sich immer wieder ortsunkundige Sattelzugführer (40Tonner) festfahren (mit Beschädigungen von privaten Hoftoren und Hausfassaden). An der südlichen Einfahrt in die Straße "Alt-Niedereschbach", von der "Deuil-La-Barre-Straße" kommend, sind die Zeichen 253 mit dem Zusatzzeichen 1020-30 verbaut. Aus westlicher Richtung (Homburger Landstraße) fehlt eine Beschilderung. Da es aus dem "Urseler Weg" und "Alt-Niedereschbach" keine geeignete Möglichkeit gibt diese Engstelle anderweitig zu umfahren (Sackgassen, enge und kurvige Wohngebietsstraßen, entgegenkommende Linienbusse, Kindergärten und Schulen) sollten Lkw-Führer schon vor der Einfahrt in das Gebiet informiert und gewarnt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4980 2024 Die Vorlage OF 282/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 260/15 Betreff: Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung HG-Ober-Erlenbach vornehmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Straßenverkehrsamt zu beauftragen in der "Deuil-La-Barra-Straße" aus Richtung "HG-Ober-Erlenbach" kommend schon 300m vor dem Ortseingangsschild "Nieder-Eschbach" die z.Z. erlaubten 70km/h auf 50km/h zu begrenzen. Begründung: 300m vor dem Ortseingang steht das Schild "Vorsicht Schleudergefahr" (siehe Foto). Ab da geht es in eine abschüssige Rechtskurve, in die nach 200m rechts ein landwirtschaftlicher Weg, kaum vorher erkennbar, einmündet. An dieser Stelle kam es in Vergangenheit mindestens zu einem polizeilich aufgenommenen Unfall. Bei einer vor der Kurve beschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50km/h wird nicht nur die benannte Strecke sicherer, sondern auch die 30er-Zone unmittelbar nach der Ortseinfahrt eher akzeptiert. An dem schon vorhandenen Mast könnte das Schild kostengünstig installiert werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4459 2023 Die Vorlage OF 260/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2023, OF 120/13 Betreff: Straße Alt-Erlenbach sicherer machen Der Ortsbeirat 13 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das zuständige Amt anzuweisen, die Straße Alt-Erlenbach vom Aldi kommend sicherer zu machen. Durch die Baustelle des Radweges nach Nieder-Eschbach ist die Einfahrt nach Nieder-Erlenbach in Höhe des REWE für größere Fahrzeuge nicht mehr möglich, auch das rechts abbiegen aus Richtung Bad Vilbel ist an der Kreuzung verboten. Folgende Vorschläge sollten schnellstmöglich umgesetzt werden, damit Kinder, Radfahrer und Fußgänger, die sich auf der Straße Alt-Erlenbach bewegen, geschützt werden: 1. Versetzen des Tempo 30 Schildes in Richtung L3008, noch vor die Einfahrt zum Aldi-Markt 2. Mobile Blitzgeräte aufstellen zu verschiedenen Tageszeiten, um Temposünder zu blitzen. 3. Vor der Unterkunft für Geflüchtete und / oder der Kinderheimat Reinhardshof ein Speed- Display-Schild aufstellen, da dort viele Kinder sind. Begründung: Durch die Baustelle des Radweges fahren viel mehr Autos über die Einfahrt beim Aldi nach Nieder-Erlenbach rein. Leider halten sich die wenigsten an die dort geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Das Tempo 30 Schild steht nicht am Ortseingang und die Straße Alt Erlenbach verläuft gerade bis zur Kreuzung Niedereschbacher Straße und lädt somit viele ein, dort schneller zu fahren. Gleichzeitig fahren jedoch gerade in den Sommermonaten vermehrt Kinder mit dem Rad zum Sportplatz. Es kommt durch die zu hohe Geschwindigkeit der Autos vermehrt zu brenzligen Vorfällen. In der Unterkunft für Geflüchtete laufen immer wieder Kinder aus dem Tor auf die Straße, ein Wunder, das noch nichts passiert ist. Mit einem Speed-Display-Schild und durch mobile Blitzer zu verschiedenen Tageszeiten und Plätzen in der Straße Alt-Erlenbach würden Autofahrer sensibilisiert für ihre gefahrene Geschwindigkeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 13 am 11.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4260 2023 Die Vorlage OF 120/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 231/15 Betreff: Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den in der Begründung genannten oder alternativen Standorten die Anlegung und Ausweisung von Insektenwiesen und anderen geeigneten -habitaten möglich ist. Im Falle einer Eignung wird der Magistrat gebeten die Anlegung dieser Wiesen sowie ihre Ausweisung durch das Aufstellen entsprechender Schilder in Auftrag zu geben. Begründung: Auf Grund des voranschreitenden Insektensterbens in Deutschland (festgestellt etwa durch die Krefelder Studie), welches die Artenvielfalt nachhaltig reduzieren kann, sind Gegenmaßnahmen dringend erforderlich. Da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Landwirte zur vielfachen Reduktion von Refugien für Insekten führt, sind nicht bewirtschaftete Flächen notwendig, um die Artenvielfalt zu fördern. Da das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt insektenfreundliche Projekte fördert und der Stadtrand auf Grund von mehr unbebauten Flächen besonders geeignet scheint, kann sich die Anlegung von geeigneten Flächen im Stadtteil sinnvoll auswirken. Folgende Flächen, sofern in öffentlicher Hand, erscheinen denkbar: Die Wiesenfläche zwischen Urseler Weg und Tannenweg; Teile der Parkanlage entlang Am Lehenweg; zwischen Urseler Weg und Züricher Straße; zwischen Homburger Landstraße und Berner Straße; Die Wiesenstreifen entlang des Eschbachs, des Mühlgrabens und des Taunengrabens; der Pfingstwald; die Seitenstreifen der Homburger Landstraße; Rasenanlagen entlang der Deuil-La-Barre-Straße oder weitere von fachlichen Stellen als infrage kommende ungenutzte Grünflächen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3875 2023 Die Vorlage OF 231/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "an den in der Begründung genannten oder alternativen Standorten" ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird der letzte Absatz der Begründung vor dem letzten Satz des Antragstenors eingefügt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2023, OF 222/15 Betreff: Behindertengerechter Übergang Deuil-La-Barre-Straße - Rudolf-Breitscheid-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den vom Amt vorgelegten Entwurf eines Behindertengerechten Übergangs an der Kreuzung Deuil-La-Barre Straße - Rudolf Breitscheid Straße zu überarbeiten und nach den Vorschlägen des Ortsbeirats zu ergänzen: 1. Das Verkehrsschild auf der dem Darmstädter Hof zugewandten Seite der Kreuzung muss versetzt werden, damit Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollator oder Kinderwagen diese Stelle ohne Behinderung passieren können.(s. Pfeil) 2. Der in unmittelbarer Nähe befindliche Übergang an der Ampel muss mit taktilen (tastbaren) Bodenleitsystemen versehen werden. (s. X) 3. Mit einem solchen Leitsystem ist ein Übergang über den Nieder-Eschbacher Stadtweg an der o.g. Kreuzung zu gestalten. (s. gepunktete Linie) Begründung: ... erübrigt sich ... Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 222/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 219/15 Betreff: Installierung von einer oder mehreren E-Ladesäulen für Autos Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Installierung von einer oder mehreren Ladesäulen für E-Autos in Nieder-Eschbach nach Prüfung der Örtlichkeiten zu veranlassen. Der OBR schlägt die folgenden Plätze vor: den großen Parkplatz an der Deuil-La-Barre-Straße, den Parkplatz am Bürgeramt/Rathaus, ebenfalls Deuil-La-Barre-Straße sowie (in Absprache mit dem Quartiersmanagement) im Ortsteil Am Bügel. Begründung: Aktuell müssen E-Auto -BesitzerInnen zu den örtlichen Discountern oder zu IKEA ausweichen, um ihre E-Autos aufzuladen. Das Straßenverkehrsamt hat die Ortsbeiräte in den jeweiligen Stadtteilen um Benennung von Arealen und Plätzen für Ladestationen gebeten. Um den Ausbau von E-Mobilität attraktiver zu gestalten, sollten in allen Stadtteilen gut erreichbare Ladestationen vorhanden sein. Über eine kurzfristige Rückmeldung und eine Besichtigung der Örtlichkeiten würden wir uns freuen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3703 2023 Die Vorlage OF 219/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "Deuil-La-Barre-Straße" der restliche Satz gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt wird: "den Taxistand an der Prager Straße sowie den Friedhof Nieder-Eschbach." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2023, OF 218/15 Betreff: Sanierung des Verbindungsweges (Treppe) zwischen Albert-Einstein-Straße und Karl-Bieber-Höhe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den o.g. Verbindungsweg zu sanieren und damit in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Begründung: Leider finden sich an dieser Stelle viele lose und teils abgesackte Pflastersteine sowie Treppenstufen. Es besteht die Gefahr, dass Passanten mit dem Fuß hängen bleiben, stolpern oder sogar zu Fall kommen. Gerade für ältere Personen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen ist die Nutzung schwierig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3702 2023 Die Vorlage OF 218/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2023, OF 206/15 Betreff: Regelmäßige Kontrollen am Parkplatz/Deuil-La-Barre-Straße wegen Dauerparkern aus den Nachbargemeinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Nieder-Eschbach am Parkplatz an der Deuil-La-Barre-Straße häufiger bzw. überhaupt zu kontrollieren. Die Parkzone auf der rechten Seite ist für Kurzparker angelegt, aber häufig von Dauerparkern belegt. An den Werktagen wird der Parkplatz von Pendlern aus den Nachbargemeinden sehr intensiv genutzt. Parkscheiben werden so gut wie nie benutzt und Fahrzeuge stehen in der Kurzparkzone bis zu neun Stunden. Da hier nie kontrolliert wird, wird dies auch von den Pendlern mit einer Selbstverständlichkeit genutzt. Begründung: Diese markierte Parkzone soll gemäß dem gut sichtbaren Schild bspw. für Einkäufe, einen Besuch bei der örtlichen Bank, aber insgesamt nur für einen kurzen Aufenthalt von einer Stunde genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3398 2023 Die Vorlage OF 206/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2022, OF 203/15 Betreff: Umwidmung der Deuil-La-Barre-Straße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße (zur ST 2605) Vorgang: OM 2521/22 OBR 15; ST 2605/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich für die Umwidmung der Deuil-La-Barre Straße zwischen dem Ortseingang und Ortsausgang Nieder-Eschbachs von eine Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße einzusetzen. Begründung: Gemeindestraßen sind Straßen, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dienen. Dem Antrag des Ortsbeirats auf Reduzierung des Durchgangsverkehrs ist mit der Begründung widersprochen worden, dass es sich bei der Straße um eine Straßenverbindung handelt, die als Kreisstraße K 871 gewidmet ist und nach Netzbedeutung und Widmungszweck "vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten, dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege (§ 3 Absatz 1 Ziffer 2 Hessisches Straßengesetz)" diene. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Bei der Deuil-La-Barre Straße handelt es sich faktisch um eine Gemeindestraße die durch einen, mittlerweile dicht besiedelten, Stadtteil führt. Weitere Baugebiete sind bereits ausgewiesen, weshalb mit weiterem zufließendem Verkehr aus den Seitenstraßen zu rechnen ist. Die Forderungen des Ortsbeirats ein Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden zu entwickeln, wurden bislang abgelehnt. Es wird Zeit, dass der Magistrat sich der Problematik annimmt und den Lösungsvorschlägen des Ortsbeirats zur Verhinderung des Verkehrschaos in den Stoßzeiten nähertritt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2521 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2605 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3395 2023 Die Vorlage OF 203/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2022, OF 194/15 Betreff: Gehweg an der Ladenzeile Deuil-La-Barre-Straße sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Geländer oder Handlauf auf der Mauer des abschüssigen Gehweges vor der Ladenzeile Deuil-la-Barre-Str. 37-45 anbringen zu lassen. Begründung: Um allen Menschen, insbesondere älteren Menschen mit Gehilfen und Rollatoren, einen sicheren und uneingeschränkten Auf- bzw. Abgang zu gewährleisten, wäre ein zusätzlicher Handlauf auf der Rampenseite erforderlich. Anlage 1 (ca. 3,8 MB) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3044 2022 Die Vorlage OF 194/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den Halbsatz "und die Rampe in einen sicheren Zustand zu versetzen" ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2022, OF 191/15 Betreff: Unterstützung der Anlage eines Wildschutzgehölzes und eines Feuchtbiotops Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 15 stellt Mittel aus seinem Budget in Höhe von EUR 1.000,00 zur Unterstützung der Anlage eines Wildschutzgehölzes und eines Feuchtbiotops durch den NABU Ortsverein Nieder-Eschbach zur Verfügung. Begründung: Die NABU Ortsgruppe Nieder-Eschbach möchte auf ihrem Grundstück- oberhalb des Wasserwerkes neben der Treppe zur Karl-Bieber-Höhe in Nieder-Eschbach- ein Wildschutzgehölz und einen Teich als Feuchtbiotop anlegen. Dazu ist es erforderlich, diese Fläche von extremem Wildwuchs - vor allem bestehend aus Brombeeren- in mehreren Arbeitsgängen zu säubern und so diese Flächen entsprechend vorzubereiten. Diese Arbeiten können nur von einer Fachfirma mit entsprechendem Gerät erledigt werden. Für die Anlage des Feuchtbiotops ist ebenfalls die Beauftragung einer Fachfirma erforderlich. Das Gelände ist frei zugänglich und wird nicht eingezäunt, weil es so als Ruhe- und Rückzugsgebiet für Wild dienlich ist. Bei Fertigstellung kann dieses Gebiet in die naturkundlichen Führungen für Interessierte, z.B. für Kinder und Jugendliche mit einbezogen werden und bei Spaziergängen in das nahegelegene Pfingstwäldchen bestaunt werden. Es wäre aus Natur- und Klimaschutzgründen eine wertvolle Ergänzung der immer weniger werdenden dahingehend geschützten Flächen in Nieder-Eschbach. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 174 2022 Die Vorlage OF 191/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2022, OF 173/15 Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung Albert-Einstein-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Ausfahrt der Albert-Einstein-Straße auf die Deuil-La-Barre-Straße für die Linksabbieger auf der gegenüberliegenden Seite ein Verkehrsspiegel angebracht wird, der die von rechts kommenden stadteinwärts fahrenden Fahrzeuge in den Blick nimmt. Begründung: Die Deuil-La-Barre-Straße ist von der Albert-Einstein-Straße kommend für Linksabbieger schlecht einsehbar, da sie in einem spitzen Winkel zueinander verlaufen. Für eine verbesserte Verkehrssicherheit wäre es deshalb mehr als sinnvoll, die gegenüberliegende Seite mit Spiegeln zu versehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2844 2022 Die Vorlage OF 173/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2022, OF 171/15 Betreff: Behindertengerechter Übergang im Kreuzungsbereich Deuil-La-Barre-Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße Vorgang: OM 2151/22 OBR 15; ST 1792/22 Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, die in der Stellungnahme 1792 vom 15.08.2022 angekündigte Baumaßnahme "... der barrierefreie Übergang im Kreuzungsbereich zur Deuil-La-Barre-Straße ..." in der nächsten Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Weiterhin bittet der Ortsbeirat, die tatsächliche Bordsteinhöhe an der Einfahrt zu überprüfen, ob sie wirklich den in der Stellungnahme angegebenen 3 cm entspricht und den Bordstein, wie in der OM 2151 vom 20.5.22 vorgeschlagen, abzusenken. Begründung: OBR und auch der VdK Ortsverband sind an den Planungen vor Baubeginn interessiert. Die reale Bordsteinhöhe stellt ein ernsthaftes Problem dar für bspw. Rollstuhl-und Fahrradfahrende, Personen mit Rollator, Kinderwagen sowie auch motorisierte Verkehrsteilnehmer*innen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2022, OM 2151 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1792 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2842 2022 Die Vorlage OF 171/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors die Worte "in der nächsten Sitzung" durch die Worte "in einer der nächsten Sitzungen" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2022, OF 163/15 Betreff: Erhalt der Poststelle Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, sich bei einem Verkauf des Schreibwarenladens in der Deuil-La-Barre-Straße 61A für einen Erhalt der Poststelle einzusetzen. Begründung: In ebay-Kleinanzeigen ist der Schreibwarenladen zum Verkauf angeboten: "Geschäft mit Lotto Post und Postbank u.v.m zu verkaufen". Was ein neuer Eigentümer damit machen wird, ist nicht vorhersagbar. In Nieder-Eschbach ist die Existenz einer Poststelle aber wichtig für die Bevölkerung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 163/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE und 1 BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2022, OF 160/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße "Homburger Landstraße" zwischen Kreisel und Urseler Weg - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Vorgang: OM 1138/21 OBR 15; ST 705/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Die Radwegbenutzungspflicht auf der Durchgangsstraße: Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel (Einmündung der Deuil-La-Barre-Straße) aufzuheben und durch die Regelung "Gehweg, Radfahrende frei, Zweirichtungsverkehr" zu ersetzen. 2. Zur Sicherheit der Radfahrer die "Dooring Zone" entlang der rechts in Fahrtrichtung stadteinwärts eingerichteten Parkplätze auf der Homburger Landstraße zu markieren. Begründung: Zu 1.: Der Antrag folgt dem Vorschlag der Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, Aktenzeichen: ST 705/22. Der Fahrradfahrer sollte zwischen den Gefährdungslagen: Zusammenstoß mit Fußgänger oder Zusammenstoß mit Fahrzeug frei wählen dürfen. Berufspendler sind auf dem Fahrrad häufig mit mehr als 25 km/h unterwegs und schätzen eine freie Sicht der Straße und "freie Bahn". Der Fahrradweg, wie er aktuell angelegt ist, würde nach heutigen Erkenntnissen so nicht mehr eingerichtet werden. Zu 2.: Nachdem die Anordnung von streckenweisen Tempo 30 in dem o.a. Streckenabschnitt abgelehnt worden ist, sollte die Sicherheit der Fahrradfahrer zumindest durch die Markierung der "Dooring Zone", d.h. der Bereich, in den geöffnete Fahrzeugtüren hineinragen, erhöht werden. Markierungen erhöhen die Aufmerksamkeit für Fahrradfahrer und Fahrzeugführer, die ihre Fahrzeugtüren öffnen wollen, gleichermaßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der BFF-Fraktion wird über die Vorlage OF 160/15 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2724 2022 Die Vorlage OF 160/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1: Annahme bei Enthaltung FDP zu Ziffer 2: Annahme bei Enthaltung CDU, SPD, BFF und FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2022, OF 154/15 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des gebietsfremden Durchgangsverkehrs auf der Deuil-La-Barre-Straße zu erreichen. Nördlich Nieder-Eschbachs sollte der überörtliche Verkehr über die L 3008, Vilbeler Straße und den Ostring zur Autobahn und die Innenstadt Frankfurts geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der L 3008 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen L 3008/Niedereschbacher Straße und Vilbeler Straße/ K 871 noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Begründung: Die Deuil-La-Barre-Straße wird werktäglich, insbesondere in den Stoßzeiten von so vielen Kraftfahrzeugen befahren, dass ein Überqueren der Straße kaum möglich ist. Vor der U-Bahnhaltestelle Nieder-Eschbach staut sich der Verkehr regelmäßig weit zurück, so dass es zu erheblichen Lärm- und Geruchsbelästigungen kommt. Davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Deuil-La-Barre-Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2521 2022 Die Vorlage OF 154/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2022, OF 76/13 Betreff: Parksituation Niedereschbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert in der Nieder Eschbacher Straße von der Ecke Alt Erlenbach bis zum Rewe auf der rechten Fahrbahnseite Parkmöglichkeiten für PKWs verbindlich auf der Straße und dem Gehweg zu markieren. Die derzeitige Parksituation an dieser Stelle ist zu unübersichtlich und stellt eine Gefährdung für Fußgänger und Autofahrer dar. Begründung: Aus Richtung Alt Erlenbach kommend parken die Autos auf der rechten Straßenseite der Nieder Eschbacher Straße sehr uneinheitlich. Einige Fahrzeuge stehen derart weit auf dem Bürgersteig, dass Mütter mit Kinderwagen oder Senioren mit Rollatoren kaum noch an dem Auto vorbeikommen können. Andere Fahrzeuge stehen soweit auf der Straße, dass der Bus dort nicht mehr gut vorbeifahren kann. Eine verbindlichere Regelung über das Abstellen von PKWs in diesem Straßenabschnitt ist dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 13 am 31.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2272 2022 Die Vorlage OF 76/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors das Wort "rechten" durch das Wort "linken" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 141/15 Betreff: Absenken des Bordsteins an der Einfahrt des Festplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Absenkung des Bordsteins bei der Einfahrt des Festplatzes (Deuil-La-Barre-Straße / Rudolf-Breitscheid-Straße) zu veranlassen. Weiterhin sollte bei dieser Gelegenheit der vorhandene behindertengerechte Übergang verbreitert werden. Begründung: Der Bordstein hat an der angegebenen Stelle eine Höhe, die es beispielsweise Personen mit Rollator oder auch Kindern mit Fahrrad, Roller o.ä., die noch den Bürgersteig nutzen dürfen, erschwert, auf diesen Bürgersteig zu gelangen. Auch für motorisierte Verkehrsteilnehmer ist diese Einfahrt ein Ärgernis. (Foto: Dr. J. Poloczek) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 20.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2151 2022 Die Vorlage OF 141/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2022, OF 142/15 Betreff: Verkehrskontrollen in der Nähe des Bahnübergangs der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach"/Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu beschließen, an der genannten Örtlichkeit in beiden Fahrtrichtungen regelmäßige Verkehrskontrollen durchzuführen. Begründung: Da motorisierte Verkehrsteilnehmer oft auf Entfernung sehen, dass die Ampelschaltung auf ROT wechselt, erhöhen diese ihr Geschwindigkeit auf weit über 30 km/h. Vor und hinter den Gleisen befinden sich Zebrastreifen, damit ist dies nicht ungefährlich für Fußgänger. Die Zebrastreifen werden oft von Schulkindern, Anwohnern und älteren Menschen genutzt. Auch eine Kontrolle an den Zebrastreifen ist sehr sinnvoll. Häufig stehen Fußgänger gut sichtbar und wartend auf dem Bürgersteig und werden von Autofahrer und motorisierten Zweiradfahrern (m/w/d) ignoriert, die den Zebrastreifen mit teilweise überhöhtem Tempo überfahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 20.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2152 2022 Die Vorlage OF 142/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2022, OF 106/15 Betreff: Impfen, wo die Menschen leben: Impfkampagne und Impfangebote im Frankfurter Norden verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit dem Ziel, die Impfquote zu erhöhen, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen, wird der Magistrat gebeten, die Impfkampagne in den nördlichen Stadtteilen deutlich zu intensivieren und in Ergänzung zu den bestehenden Impfangeboten folgenden Maßnahmen umzusetzen: 1. Mehr mobile Impfteams einsetzen, insbesondere für Menschen in den (dichtbesiedelten) Wohnsiedlungen (bspw. auch in Zusammenarbeit mit Quartiersmanagement, Beiräten, Vereinen und Institutionen vor Ort). 2. Die nördlichen Stadtteile stärker bei (niedrigschwelligen) Sonderaktionen berücksichtigen (bspw. den Impfexpress). 3. Einrichtung eines (längerfristigen) Impfzentrums im Frankfurter Norden prüfen (bspw. in leerstehenden Ladenlokalen oder in Saalbauten). In Nieder-Eschbach würden hierfür, die ehemalige Bäckerei an der Deuil-La-Barre-Straße und Gemeinschaftsräume in der Siedlung Ben-Gurion-Ring in Betracht kommen. 4. Informationsmaterial niedrigschwellig und mehrsprachig zur Verfügung stellen. Begründung: Unbestritten ist die Impfung ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Es ist also nach wie vor wichtig, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Das betrifft die Erst- und Zweitimpfungen ebenso, wie die sog. Boosterimpfung. Wichtig ist dabei, es den Menschen möglichst einfach zu machen, sich zu informieren und sich impfen zu lassen. Entsprechend muss die Stadt Frankfurt im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles unternehmen, um den Menschen schnelle und unkomplizierte Impfangebote zu machen und Informationsmaterial einfach und verständlich zur Verfügung zu stellen. In Frankfurt kann man sich derzeit im Impfzentrum an der Messe, bei Sonderimpfaktionen im gesamten Stadtgebiet und natürlich bei Haus- und Betriebsärzten impfen lassen. Doch nicht alle Menschen sind mobil und gerade in den nördlichen Stadtteilen ist nicht nur die Anbindung zur Messe bzw. nach Frankfurt nur eingeschränkt gegeben, auch die Versorgung mit Hausärzten ist teils unzureichend (insbesondere in den Wohnsiedlungen). Auch können die Hausärzte gar nicht alle Menschen erreichen. Und die Berücksichtigung der nördlichen Stadtteile bei Sonderimpfaktionen ist noch ausbaufähig. Für Impfangebote sollte ein "Konzept der kurzen Wege" gelten. Impfangebote und Informationen müssen zu den Menschen und nicht nur in die Stadtteile, in denen es eine gute Anbindung und/oder eine ausreichende Versorgung durch Arztpraxen und einen guten Zugang zu Informationen gibt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1608 2022 Die Vorlage OF 106/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2022, OF 101/15 Betreff: Parkplatzmarkierungen auf dem Park- und Festplatz "An der Dorflinde" in der Deuil-La-Barre-Straße deutlicher sichtbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird gebeten die Markierungen der Parkbuchten zu verbessern. Begründung: Als seinerzeit der Festplatz, der ansonsten als öffentlicher Parkplatz Verwendung findet, neu angelegt und gepflastert wurde, wurden die Stellplätze mit anders geformten, aber gleich grau eingefärbten Steinen angedeutet. Diese Markierungen haben noch nie ihren Namen verdient. Die Folge ist, dass diese selten beachtet werden und dadurch wertvoller Parkraum verloren geht. Parkraum ist aber heute ein wertvolles Gut! Durch zusätzliche Markierungen, z.B. weiße Linien, wird die Parkraumaufteilung eindeutiger dargestellt und die Anzahl der knappen Parkplätze ohne bauliche Veränderungen erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 101/15 wird bis zur Sitzung am 29.04.2022 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 101/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 81/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Urseler Weg - Aufstellen von Pollern am Zebrastreifen an der Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Nutzung des Zebrastreifens an der Otto-Hahn-Schule (OHS) Ecke Urseler Weg/Albert-Schweitzer-Straße durch das Aufstellen von Pollern sicherer zu machen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Auf dem Urseler Weg kommt es - insbesondere zu den Stoßzeiten (morgens zwischen 07.30 und 9 Uhr und mittags zwischen 13-14 Uhr) zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Der Teilabschnitt auf Höhe der OHS leidet unter dem Verkehr der Eltern, die ihre Kinder zu den Kitas Gladiolenstraße oder Hexenkessel bringen bzw. abholen und dem Verkehr der Lehrkräfte und Schüler der OHS. Dazu kommt der Durchgangsverkehr, der der überlasteten Deuil-La-Barre-Straße ausweicht, dem Linienbusverkehr (Linie 29) und nicht zuletzt dem normalen (Berufs-)Verkehr der Anwohner des Urseler Wegs und seiner Nebenstraßen. Durch die (teilweise verkehrswidrig) parkenden Fahrzeuge an der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße in den Urseler Weg ist es wegen der hierdurch eingeschränkten Sicht für die Schüler mit Gefahren verbunden, den Zebrastreifen zu nutzen. Problemlösung: Die freie Sicht vom Seitenrand aus ist entscheidend für die Sicherheit beim Überqueren des Urseler Wegs. Damit die Sicht auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge verbessert wird, sollen auf der Seite hin zur Albert-Schweitzer-Straße 1,5 Meter vor und 1,5 Meter hinter dem Zebrastreifen Poller aufgestellt werden, um den ruhenden Autoverkehr fernzuhalten. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1139 2021 Die Vorlage OF 81/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2021, OF 74/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Einrichtung einer Parkmöglichkeit für Elterntaxis auf dem Parkplatz in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Im Bereich des Parkplatzes in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Parkplätze für sogenannte "Elterntaxis" in der Zeit von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr zur Verfügung zu stellen, um Eltern dort die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder sicher aussteigen und mit einem sogenannten "Walking-Bus" zur Schule bringen zu lassen. Begründung: Wie eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirats, der Schule, der Stadt, der Polizei und der Kinderbeauftragten am 10.09.2021 ergeben hat, sind die Zustände durch Elterntaxis in der Straße "An der Walkmühle" zu Schulbeginn unhaltbar und der Sicherheit der Kinder zuwiderlaufend. Diverse Eltern werden ihre Kinder trotz vieler Apelle auch in Zukunft mit dem Auto zur Schule bringen. Die Einrichtung einer Parkmöglichkeit auf dem Parkplatz würde zu mehr Sicherheit für die Kinder führen. Den Eltern böte sich die Möglichkeit einen sogenannten "Walking-Bus" zu bilden, anhand dessen die Kinder auf der kleinen Strecke zur Schule in einem ersten kleinen Schritt lernen könnten, sich selbständig im Straßenverkehr zu bewegen. Die Einrichtung einer Parkmöglichkeit wäre ein Gegenangebot zu Maßnahmen, die das Parken kurz vor Schulbeginn in der Straße "An der Walkmühle" eindämmen sollen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 930 2021 Die Vorlage OF 74/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2021, OF 77/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder Eschbach: Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, die Straße An der Walkmühle von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg von Montag bis Freitag in den Zeiten von 8:00 bis 9:00 als Einbahnstraße auszuweisen, so dass das Durchfahren vom Urseler Weg aus in dieser Zeit nicht möglich ist. Die Einrichtung dieser "unechten" Einbahnstraße soll für einen Probezeitraum von sechs Monaten erfolgen. Begründung: Im November 2018 kamen Kinder, Eltern und Lehrer der Michael-Grzimek-Schule in den Ortsbeirat und baten eindringlich darum, die Verkehrssituation vor der Schule in der Straße An der Walkmühle zu verbessern, da aufgrund des Platzmangels direkt auf dem Bürgersteig und dem Zebrastreifen gehalten werde. Das entsprechende Video kann unter "Grzimek-Schüler sprechen im Ortsbeirat 15" bei YouTube eingesehen werden. Die Frankfurter Neue Presse berichtete darüber und Hit Radio FFH lud die Kinder in eine Radiosendung ein. Unter dem Druck der Öffentlichkeit handelte die Stadt schnell und es wurden vor etwa zweieinhalb Jahren die entsprechenden Halteverbotsschilder angebracht. Dies führte dazu, dass sich die Situation vor der Schule erheblich entspannte, da zwar immer noch renitente Eltern ihre Kinder vor der Schule aus dem Auto ließen, sich aber das Zuparken des Fußgängerüberwegs und das Parken auf dem Bürgersteig direkt vor der Schule sehr reduzierte. Bedauerlicherweise hat die Stadt ohne Kenntnis des Ortsbeirats (nur einige Mitglieder waren informiert), der Schule und der Elternvertretung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Schilder einfach abgebaut. Hergestellt ist seitdem wieder das alte Verkehrschaos. Eltern fahren auf den Bürgersteig, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Laufende Kinder müssen auf die Straße ausweichen, um die Autos zu umlaufen. Der Fußgängerüberweg vor der Schule ist zugeparkt. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Bus von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg die Straße befährt. Die Haltestelle befindet sich direkt vor der Schule. Hält der Bus oder kommen PKW dem Bus entgegen, weichen diese aufgrund der geringen Fahrbahnbreite auf den Bürgersteig direkt vor der Schule aus. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Kinder, die morgens zur Schule laufen und nicht mit einem "Elterntaxi" gebracht werden. Am 10.09.2021 fand auf Bitten der Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirates, der Kinderbeauftragten, des Elternbeirats, der Polizei, des Stadtschulamtes sowie des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Straßenverkehrsamtes statt. Alle Beteiligten konnten sich von dem Chaos vor der Schule überzeugen. In diesem Rahmen wurde auch festgestellt, dass es Entlastung bringen würde, wenn die Autos auf der schmalen Straße nicht in beiden Richtungen fahren würde, damit entgegenkommende Fahrzeuge nicht auf den Bürgersteig ausweichen müssen. Um die Anwohner jedoch nicht unnötig zu belasten, würde es genügen, die Einbahnstraßenregelung nur in der morgendlichen Bringzeit zwischen 8:00 und 9:00 (die Schule beginnt um 8:30) einzurichten. Der Ortsbeirat hält Maßnahmen zur Schulwegsicherung für dringend erforderlich. Die Einrichtung einer solchen "unechten" Einbahnstraße, vorerst probeweise für sechs Monate wäre ein guter Beitrag dazu. Die Gemeinde Iserlohn hat eine solche "unechte" Einbahnstraße im Jahr 2018 ebenfalls probeweise eingeführt. Die Erprobung war erfolgreich. Die Gemeinde hat 2019 beschlossen, es bei dieser Regelung dauerhaft zu belassen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 77/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 932 2021 Die Vorlage OF 77/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 4 GRÜNE, SPD und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 37/15 Betreff: Einrichtung eines Wochenmarkts auf dem Parkplatz Dorflinde an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob z. B. auf dem Parkplatz (Kerbeplatz) "Dorflinde" an der "Deuil-la-Barre-Straße" ein Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach etabliert werden kann. Zwecks eines ersten Gedanken- und Ideen-Austauschs hierzu wird ein Treffen mit Vertretern der Marktbetriebe sowie Vertretern des Ortsbeirats 15 vorgeschlagen. Begründung: Vor etwa 15 Jahren wurde schon einmal versucht, einen Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach zu etablieren, was aber scheiterte. Damals waren jedoch die Rahmenbedingungen in Nieder-Eschbach dafür aber schlechter als heute. Denn zu dieser Zeit gab es noch mehrere Gärtner und Landwirte vor Ort, die an bestimmten Tagen ihre Hofläden betrieben und u.a. deshalb nicht an einem Marktstand interessiert waren. Zudem gab es seinerzeit noch einen Metzger, der auch Frischkäse anbot, was man heute vergebens sucht. Fremde Marktbeschicker hatten es damals besonders schwer ihre Waren feil zu bieten, weil die Kunden den angestammten ortsansässigen Händlern die Treue hielten, denn dort gab es schließlich die gewohnt anerkannten Qualitätserzeugnisse. Heute stellt sich die Situation völlig anders dar, da diese Angebotsvielfalt vor Ort so nicht existiert. Zudem haben Wochenmärkte und regionale Produkte generell an Beliebtheit zugenommen. Wenn neben reinen Kaufangeboten auch noch Gastronomie geboten wird (z.B. Grillwurst, Grillhähnchen, Kaffee-Ausschank, Weinstand), dürfte dem Erfolg eines Wochenmarktes im alten Ortskern von Nieder-Eschbach nichts mehr im Wege stehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 37/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 415 2021 Die Vorlage OF 37/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Marktbetriebe" die Worte ",der Wirtschaftsförderung und" ergänzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 38/15 Betreff: Öffentlichen Weg in benutzbaren Zustand versetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass der öffentliche Verbindungsweg zwischen "Albert-Einstein-Straße" und "Karl-Bieber-Höhe", der hauptsächlich aus einer Treppe besteht, wieder in einen verkehrssicheren und benutzbaren Zustand versetzt wird. Begründung: Begründung: Die Treppe des öffentlichen Wegs (die sogenannte Himmelsleiter) ist wegen Wildwuchs von Büschen und Unkraut nur noch eingeschränkt nutzbar. Die Edelstahl-Schienen für Kinderwagen und Fahrräder sind zum Teil komplett zugewachsen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 416 2021 Die Vorlage OF 38/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 13 entstanden aus Vorlage: OF 7/15 vom 21.04.2021 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, auf das Land Hessen zuzugehen und eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes straße zu einer Gemeindestraße zu bewirken. 2. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, nach der unter Punkt 1. vorgenommenen Änderung die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern. Begründung: Die Vorlage NR 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht vom 22.01.2021, B 28, sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufendem Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat in das Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger. Im Bereich des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bushaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bedeuten. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 828 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 69 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Ablehnung) 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2021, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 398, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 1019, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 7/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Antrag vom 23.09.2020, Nr. 1278/20 (Zustimmung des OBR 15 vom 23.10.2020), mit der Maßgabe, eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße zu bewirken, zu beschließen: Begründung: Die Vorlage Nr. 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht B 28 vom 22.01.2021 sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufenden Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat ins Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürger*innen. Im Bereich des Fußgängerwegs ("Zebrastreifen") in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgänger*innen. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bußhaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bringen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 13 2021 1. Die Vorlage B 28 wird unter Hinweis auf OA 13 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 7/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 305/15 Betreff: Parkbank an der Ecke Deuil-La-Barre-Straße/Görlitzer Straße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die oben genannte Parkbank entfernt wird. Begründung: Diese Parkbank befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Kiosks und direkt am Zaun des Außengeländes einer Gaststätte. Zu jeder Tages- und Nachtzeit wird sie ausschließlich von Alkohol trinkenden Männern benutzt. Von dort gehen nicht nur Lärm und Verunreinigungen aus, sondern die Gastronomen berichten zudem von stetigen Sachbeschädigungen durch Feuerzeuge am Kunststoffsichtschutz ihrer Gaststätte. Auf die vor einem Jahr installierten Solarpaneele, die sich auf dem Flachdach befinden, werden immer wieder Bier- und Schnapsflaschen geworfen. Die Wirtsleute haben berechtigte Ängste vor weiterem Vandalismus sowie den daraus resultierenden finanziellen Schäden. Da der eigentliche Zweck dieser Parkbank, nämlich als Pausenfunktion für ältere Mitbürger zu dienen, offensichtlich nicht erfüllt wird, ist diese entbehrlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 305/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2020, OF 276/13 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen in der Niedereschbacher Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass in der Nieder-Eschbacher Straße Orts auswärts Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen werden. Diese Ergebnisse sind dann in der Ortsbeiratssitzung dem Ortsbeirat und interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen. Begründung: Immer wieder erreichen den Ortsbeirat Hinweise besorgter Bürgerinnen und Bürger, dass die Verkehrsteilnehmer in der Nieder-Eschbacher Straße die Geschwindigkeit gerade in Richtung Rewe, also Orts auswärts massiv überschreiten. Um genauere Zahlen und nicht nur einen subjektiven Eindruck zu haben, ist eine Verkehrs-und Geschwindigkeitsmessung nötig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 13 am 16.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6109 2020 Die Vorlage OF 276/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2020, OF 260/13 Betreff: Anbindung des neuen Radwegs Nieder-Erlenbach - Nieder-Eschbach am Ortseingang Nieder-Erlenbach Der geplante Radweg entlang der Gemeindestraße von Nieder-Eschbach endet vor der Querung der L 3008 am Ortseingang Nieder-Erlenbach. Bei der Vorstellung des Projektes am 26.11.2019 in der Sitzung des Ortsbeirates 13 war auch auf Nachfrage nicht ersichtlich, wie die Führung des Radweges auf die "Niedereschbacher Straße" erfolgen soll. Es ist zwar eine Ampelanlage installiert, jedoch im weiteren Verlauf kein Bürgersteig vorhanden oder eine Fahrradspur vorgesehen. Eine Führung des Radweges auf die Abbiegespur ist keinesfalls zu vertreten. Es wird daher die Frage an den Magistrat der Stadt Frankfurt a.M. gestellt: Wie ist die verkehrssichere Anbindung des neuen Radweges im Bereich des Ortseingangs Nieder-Erlenbach hinsichtlich des fehlenden Bürgersteigs und des dort befindlichen Altglascontainers geplant? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 13 am 18.02.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1586 2020 Die Vorlage OF 260/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 245/15 Betreff: Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte In der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde das Thema "Glascontainer und illegale Sperrmüllablagerungen in Nieder-Eschbach" diskutiert. Besonders der Container an der Alte Hofgasse/Deuil-La-Barre-Straße scheint ein Ärgernis zu sein. Bevor ein neuer Standort bei einer Begehung festgelegt wird, sollte sich der Ortsbeirat Gedanken machen, wie der Ortsmittelpunkt generell gestaltet werden kann, bis die endgültige Umgestaltung erfolgt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass evtl. noch Jahrzehnte ins Land gehen werden, bis die Feuerwehr einen neuen Standort im Baugebiet "Am Eschbachtal" gefunden haben wird und mit der endgültigen Umgestaltung des Ortsmittelpunkts begonnen werden kann. Aus diesem Grund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen runden Tisch "Vorübergehende Umgestaltung des Ortsmittelpunkts Nieder-Eschbach" einzuberufen. Teilnehmer an diesem runden Tisch sollten auf alle Fälle Vertreter der im OBR vertretenen Parteien sein, aber auch Vertreter der Anwohner und der Geschäftsleute rund um den Ortsmittelpunkt (Deuil-La-Barre-Straße / Alt-Niedereschbach), der evangelischen Kirche, des Heimat- und Geschichtsvereins, der Feuerwehr und auch Vertreter des Straßenverkehrsamts. Ziel des runden Tisch soll es sein, Ideen für eine attraktivere Gestaltung des Ortsmittelpunkts zu entwickeln, die im Vorgriff auf die spätere "große Umgestaltung" schon jetzt umgesetzt werden können, um Aufenthaltqualität und Attraktivität zu erhöhen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 22.11.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2019, OF 232/13 Betreff: Kreuzungsbereiche in der Niedereschbacher Straße einfärben Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Amt für Straßenbau und Erschließung zu beauftragen, die Kreuzungsbereiche in der Niedereschbacher Straße rot einzufärben. Einige Kreuzungsbereiche in Nieder-Erlenbach sind schon rot eingefärbt, die viel befahrende Niedereschbacher Straße fehlt hingegen noch. Begründung: Immer wieder kommt es zu brenzligen Situationen zwischen Verkehrsteilnehmern, besonders an der Kreuzung Niedereschbacher Straße - Kurmarkstraße. Um die im gesamten Ort bestehende Rechts vor Links Regelung deutlicher hervorzuheben, ist die versprochene Einfärbung der Kreuzungsbereiche zeitnah umzusetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 13 am 13.08.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4847 2019 Die Vorlage OF 232/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2019, OF 227/13 Betreff: Aufstellen des Verkehrsschildes Nr. 315 der StVO in der Niedereschbacher Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das zuständige Amt damit zu beauftragen, in der Niedereschbacher Straße ab der Hausnummer 13 in Fahrrichtung Alt-Erlenbach das Verkehrszeichen 315 der STVO aufzustellen und damit das Parken auf dem Gehweg zu legalisieren. Begründung: Der Gehweg in der Niedereschbacher Straße ist breit genug und es kommt nicht zu Behinderungen von Fußgängern, wenn dort ein PKW mit zwei Rädern auf dem Gehweg parkt. Durch die Legalisierung mit dem Verkehrszeichen 315 würde der Parkplatzdruck von den Bewohnern genommen und gleichzeitig wird der fließende Verkehr gezwungen, sich an das im Ort vorgeschriebene Tempo 30 zu halten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 13 am 18.06.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4833 2019 Die Vorlage OF 227/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2019, OF 202/15 Betreff: Geschwindigkeitsüberwachungen in der Tempo-30-Zone Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrspolizei zu beauftragen, regelmäßig in der Deuil-la-Barre- Straße in Nieder-Eschbach Geschwindigkeitsüberwachungen an folgenden Stellen vorzunehmen: 1. Zwischen U-Bahn-Haltestelle westwärts bis Kreuzung Albert-Schweitzer-Straße. Begründung: Wenn die Bahnschranke geöffnet wird, versuchen viele Fahrzeugführer die "verloren gegangene Zeit" durch zu schnelles Fahren aufzuholen. 2. Von der U-Bahn-Haltestelle nach Osten bis Hausnummer 42. Begründung: Das Gefälle lädt zum Schnellfahren ein. Wir stellen uns unter "regelmäßig" mind. 1Mal pro Monat vor. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 15.03.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4355 2019 Die Vorlage OF 202/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors am Ende um die Worte "zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten" ergänzt wird; der letzte Satz der Begründung durch den Satz "Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie häufig Geschwindigkeitsüberwachungen auf der Deuil-La-Barre-Straße im vergangenen Jahr durchgeführt wurden und die Ergebnisse darzustellen." ergänzt wird. Abstimmung: 6 CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2019, OF 189/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, an drei exponierten Stellen "Verbot der Einfahrt"-Schilder mit einer zeitlichen Begrenzung von 7 bis 9 Uhr aufzustellen. Diese Stellen sind: In der Straße Alt Niedereschbach von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Zufahrt zu den Supermärkten. In der Rudolf-Breitscheid-Straße von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Einfahrt zum Parkplatz. In der Straße An der Walkmühle direkt an der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße. Diese Beschilderung soll aufrechterhalten werden, bis der Magistrat ein gesamtes Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach vorgelegt und mit dem Ortsbeirat abgestimmt hat. Begründung: Nachdem die Verkehrsberuhigung der Deuil-La-Barre-Straße mit der Kennzeichnung von Parkplätzen recht erfolgreich verlief, ist nun zu beobachten, dass nicht ortsansässige Kraftfahrer diese Straße verlassen und über die o.g. Straße auszuweichen versuchen. Dies führt zu einer erhöhten Belastung der Anwohner und letztendlich zu einem überlasteten Urseler Weg. Mit Hilfe der gewünschten zeitlichen begrenzten Beschilderung kann dies vermieden werden. In dem Bereich hinter den Schilder kann die Straße in beiden Richtungen genutzt werden, Anwohner haben also keinerlei Nachteile. Zu 1 Zu 2 Kartenquelle: Openstreetmap.org Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 189/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 178/15 Betreff: Parkplatzmarkierungen auf dem Park-/Festplatz "An der Dorflinde" an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird gebeten, die Markierungen der Parkbuchten auf dem Park-/Festplatz "An der Dorflinde" an der Deuil-La-Barre-Straße zu erneuern bzw. zu verbessern. Begründung: Als seinerzeit der Festplatz, der ansonsten als öffentlicher Parkplatz Verwendung findet, neu angelegt und gepflastert wurde, wurden die geplanten Stellplätze mit etwas dunkleren Steinen angedeutet. Diese Markierung hat noch nie ihren Namen verdient, ist durch Verwitterung und Schmutz aber noch unkenntlicher geworden. Die Folge ist, dass diese selten beachtet werden und dadurch wertvoller Parkraum verloren geht. Durch neue Markierungen, z.B. weiße Linien, wird der Parkraum eindeutiger dargestellt und die Anzahl der knappen Parkplätze ohne bauliche Veränderungen erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 178/15 wird bis zur Sitzung am 14.06.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 178/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 6 CDU, 2 SPD und 1 GRÜNE gegen 2 GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 CDU und 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 180/15 Betreff: Vermüllung am Fußweg am Festplatz/Parkplatz und im Eingangsbereich des dortigen Kindergartens Seit geraumer Zeit ist der Abfallbehälter an der Sitzbank am Fußweg entlang des Festplatzes/Parkplatzes abgebaut, mit derm Ergebnis, dass sich dort Abfall im weiteren Umfeld der Bank, besonders auf dem Grünstreifen, verteilt. Der mittlerweile dort installierte Stein/Block erfüllt diese Aufgabe nicht. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst: wieder einen Müllbehälter in ausreichender Größe zu installieren diesen Müllbehälter saisonabhängig regelmäßig zu leeren (Winterhalbjahr einmal pro Woche, Sommerhalbjahr zweimal pro Woche) regelmäßig die Grünstreifen beiderseits des Weges zu reinigen (vierzehntägig) (ggfs auch den entlang der Deuil-La-Barre-Straße) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3944 2018 Die Vorlage OF 180/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors um die Worte "Würzburger Modell" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2018, OF 176/15 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung an der Gabelung Deuil-La-Barre-Straße/ Niedererlenbacher-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung wird gebeten zu prüfen, ob die Vorfahrtsregelung an besagter Einmündung dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen angepasst werden kann (abknickende Vorfahrt). Wenn ja, bitten wir um Umsetzung. Begründung: 1. Auf der innerörtlichen Verbindung (Nieder-Erlenbach--Nieder Eschbach) ist das Verkehrsaufkommen deutlich höher, als auf der Straße von und nach Bad Homburg bzw. Ober-Erlenbach. Außerdem fährt innerstädtisch ein Linienbus (29), der unnötig durch ein "Vorfahrt achten!"-Schild ausgebremst wird. 2.Dadurch, dass die jetzige Vorfahrtsstraße von Bad Homburg kommend fast gerade und in Gefälle verläuft, werden die Geschwindigkeitsobergrenzen nach dem Ortsschild (50 km/h) und nach dem Beginn der 30er Zone nach unseren Beobachtungen nur selten eingehalten. Bei nicht vorhandener Vorfahrt würden diese Fahrzeuge langsamer in die 30er Zone einfahren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 176/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen BFF und FDP (= Zustimmung); SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2018, OF 160/15 Betreff: Parkzeitbegrenzung vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a Vor einigen Wochen wurden auf der Deuil-La-Barre-Straße im Bereich zwischen U-Bahn und der Ladenzeile der Dorflinde mehrere Parkwinkel angebraucht. Diese werden auch, wie erwünscht gut (und richtig) genutzt. Zur Unterstützung der erwähnten Läden sowie deren Kundschaft wär jedoch eine Begrenzung der Parkzeit innerhalt der vor diesen Läden angebrachten Winkel sindvoll. Begründung: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Parkwinkel vor den Häusern Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a mit einer Parkzeitbegrenzung von (maximal) zwei Stunden belegt werden kann. Besonders ist zu berichten, wie sich dies sich auf die Beschränkung der Parkerlaubnis vor und hinter den Winkel auswirkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3382 2018 Die Vorlage OF 160/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 151/15 Betreff: B-Plan Nr. 917 "Nieder-Eschbach Süd"; Prüfung einer zusätzlich Verkehrsentlastenden äußeren Erschließung im Süden des geplanten Baugebiets Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 "Nieder-Eschbach Süd" sowie Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer zusätzlich neu ausgebauten Straße als Entlastung und Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd über eine Verlängerung des Nieder-Eschbacher Stadtweges, anschließend abknickend in Richtung zur ebenfalls geplanten Ortsrandstraße gebaut werden kann und welche Rahmenbedingungen hierzu erfüllt werden müssen (siehe Lageplan in Anlage). Im Vorfeld zum endgültigen Ausbau der Ergänzungserschließung ist bei der Prüfung noch zu berücksichtigen, dass diese neue Straße auch als Baustraße für das Baugebiet Nieder-Eschbach Süd dienen kann. Hinsichtlich der Breite der neuen Straße im Bereich nach dem Abknicken bis hin zur Ortsrandstraße sollte aus Kostengründen und geringerem Flächenverbrauch der Bau eines oder beidseitigen Gehweges und durch die Querung des Grüngürtels verzichtet werden. Im positiven Prüfungs- und Zustimmungsfalle sind begleitend zu den vertieften Planungen vorgenannter B-Pläne Nr. 917 und Nr. 516 dann zeitnah die planerischen, finanziellen und baulichen Rahmengrundlagen zu schaffen. Begründung: Die Anregung zum Bau einer zusätzlichen äußeren Erschließung für das geplante Neubaugebiet Nieder-Eschbach Süd dient zur Vorbeugung hinsichtlich einer Entlastung durch die zusätzliche Verkehre für die bereits stark belastete Deuil-La-Barre-Straße. Hinsichtlich der Umsetzung beider B-Plane zeichnet sich eine ähnliche Zeitspanne ab, so dass die Anregung in Rahmen eines Gesamtkonzepts beim Bau der Ortsrandstraße gleich mit berücksichtigt werden sollte, welche zwingende Voraussetzung für eine Anbindung der vorgeschlagenen neuen Straße ist. Anlage _BPlan (ca. 516 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 243 2018 Die Vorlage OF 151/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - hier: Prüfung einer zusätzlichen verkehrsentlastenden äußeren Erschließung der geplanten Baugebiete in Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - sowie Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer neu zu bauenden Straße als Entlastung und zur Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd gebaut werden kann. Der Eingriff in den Grüngürtel soll dabei minimiert werden; 2. Vorschläge zu entwickeln, die dem Ortsbeirat vorzustellen sind." Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2018, OF 148/15 Betreff: Wiederkehrende Vermüllung im Umfeld einer Ruhebank am Rande des Festplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Grünflächenamt aufzufordern, dass die Parkbank am Weg im Rande des Festplatzes angrenzend des Katholischen Kindergartens ersatzlos entfernt wird und diese auf der anderen Seite des Festplatzes vor den Kurzparkplätzen direkt angrenzend am Gehweg der Deuil-La-Barre-Straße versetzt wird. Der genaue neue Standort ist vorher mit dem Ortsvorsteher abzustimmen. Begründung: In den vergangenen Monaten wurden durch uneinsichtige Zeitgenossen an dieser Stelle verstärkt Abfälle wie Speisereste, Verpackungsmüll, leere Flaschen (teilweise in Scherben) hinterlassen. Diese Verunreinigungen erfolgen vielfach durch angetrunkene Personen, die sich dort über einen langen Zeitraum täglich treffen. Es handelt sich dabei in letzter Zeit vermehrt um osteuropäische Tagelöhner, die unzureichend der deutschen Sprache mächtig sind, und oft jegliches Unverständnis für deren verkehrtes Handeln offenbaren, wenn man diesen Personenkreis darauf hinweist. Obwohl sich unmittelbar in der Nähe der Ruhebank Abfallbehälter befinden werden diese nicht benutzt oder sind durch den hohen Konsum an Alkoholika sowie Fast-Food-Speisen bzw. deren Verpackungen leider schnell überfüllt. Wenn jetzt wieder die Temperaturen steigen, ist erneut ein steigender Besuch eingehend mit oft lautstarken Lärmen und Gegröle bis spät in die Nachtstunden durch diesen Personenkreis zu erwarten. Da im Umfeld der dortigen Parkbank auch schon Reste von Drogenartikel wie gebrauchte Spritzen, Drogentütchen hinterlassen wurden (und dies unmittelbar am Gelände des Katholischen Kindergartens), sollte u.a. deshalb diese Bank auf Grund ihrer hinteren, für diejenigen Nutzer ungestörten Lage, entfernt werden. Vor dem Hintergrund, dass die CDU und der Ortsbeirat im Rahmen eines seniorengerechten und dahingehend mobilen Umfeldes im Grundsatz für die Aufstellung von Bänken für ältere und gebrechliche Menschen sind, sollte daher die Bank statt dessen an eine gut einsehbare Stelle, die diesem älteren Benutzerkreis dann auch weiter zu Gute kommt, neu aufgestellt werden. Es bietet sich hier die andere Seite des Festplatzes zur Deuil-La-Barre-Straße hin an. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 148/15 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2017, OF 135/15 Betreff: Schulwegsicherung in der Deuil-La-Barre-Straße Höhe U-Bahnschranke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Lichtzeichenanlage der Bahnschranken dahin gehend erweitert werden kann, dass sie die beiden Fußgängerüberwege östlich und westlich der Bahn über die "Deuil-La-Barre-Straße" mit einbezieht und somit für alle Benutzer und besonders für Schulkinder der Grundschule sicherer gestalten kann. Begründung: Die beiden Überwege sind in unmittelbarer Nähe der Schranke als Zebrastreifen ausgeführt. Schüler der Straßen "Georg-Büchner-Str.", " An der Bornhohl" und "Am Hollerbusch" müssen auf ihrem Schulweg außer den U-Bahngleisen auch die "Deuil-La-Barr-Str." queren. Im Berufsverkehr ist diese Straße, nicht zuletzt wegen der Schließzeiten der Bahnschranke, derart überbelastet, dass nach Öffnung der Schranke die meisten Pkw-Fahrer "Alles daran setzen" schnell über die sich bald wieder schließende zu gelangen. Selbst Erwachsene, aber besonders Kinder, werden an den Zebrastreifen fahrlässig oder vorsätzlich "übersehen". Nach Realisierung des Neubaugebiets "Am Hollerbusch" werden auch diese Bewohner davon betroffen sein. Als Beispiel einer Lösung verweisen wir auf die vergleichbare Stadtbahn-Kreuzung mit der "Homburger-Landstr." in Bonames. Zudem könnte der östliche Überweg ca. 10m nach Westen zwischen Kiosk und Haus-Nr. 24, also dichter an die Schranke, verlegt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 24.11.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2017, OF 128/15 Betreff: Prüfung einer neuen Straßenanbindung für die Neubaugebiete Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Durch die beiden Neubaugebiete in Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Echbach - Am Hollerbusch wird es zu einer Erhöhung des Verkehrsdrucks aus diesen Gebieten durch bestehende Wohnstraßen auf die Deuil-La-Barre-Straße kommen. Diese Wohnstraßen werden dann auf Grund ihrer Ausprägung (Enge) deutlich mehr belastet werden. Die Deuil-La-Barre-Straße ist bereits heute in weiten Stunden der Hauptverkehrszeiten -auch bedingt durch den zunehmenden Durchgangsverkehr - deutlich überlastet. Dies wird sich durch die beiden Neubaugebiete noch verstärken. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten, ob zur Entlastung beziehungsweise zur Vorbeugung der beschriebenen Verkehrssituation eine neue Straßenverbindung aus dem Baugebiet Nieder-Eschbach - Süd heraus über den südlichen Teil der Georg-Büchner-Straße und dann entlang der alten und neuen Ortsrandes zur Homburger Landstraße hin erstellt werden kann. Dabei ist ein plangleicher Übergang der U-Bahn-Linie zu berücksichtigen. Auch sind bauliche Maßnahmen zu berücksichtigen, die eine Verlagerung des bisherigen Verkehrs von der Deuil-La-Barre-Straße zur Homburger Landstraße hin verhindern. Die neue Straße soll die Ausdehnung einer "normalen" Wohnstraße nicht überschreiten, aber mit einem Fuß/Radweg versehen sein. Begründung: Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil des Verkehrs aus den beiden Neubaugebieten in Richtung des Autobahnanschlusses Nieder-Eschbach oder Bad Homburg führen wird. Dieser Verkehr wird durch die skizzierte Straße aus bestehenden Wohngebieten herausgehalten und kann für letzter auch eine neue Anbindung an die Homburger Landstraße bieten. Die Inanspruchnahme von Flächen des geplanten GrünGürtelParks Nieder-Eschbach ist durch die Führung entlang des Ortsrandes minimiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 202 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 202 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 128/15 wird bis zur Sitzung am 16.02.2018 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 128/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2017, OF 127/15 Betreff: Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße Anlässlich der letzten Begehung des Ortsbeirats mit einem Vertreter der Straßenverkehrsbehörde wurde besonders das Thema "Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße" intensiv erörtert. Die von einzelnen Mitgliedern des Ortsbeirats vorgebrachten Ideen wurden diskutiert und für zielführend, auch vom städtischen Vertreter, erachtet. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen für die Deuil-La-Barre-Straße vorzunehmen. 1. An der Deuil-La-Barre-Straße wird auf die gesamte Länge, vom Ortseingang bis zum Kreisel an der Homburger Landstraße beidseitig "Rechts vor links" eingeführt. Die bestehenden Vorfahrtsregelungen werden aufgehoben. 2. Zwischen den Straßen "An der Walkmühle" und "Prager Straße" wird das Halteverbot ortsauswärts aufgehoben. Diese Straßenseite wird genau wie die gegenüberliegende Seite zum Halten und Parken freigegeben. Begründung: Noch immer und seite ein paar Jahren zunehmend wird die Fahrt durch Nieder-Eschbach als Ausweichstrecke genutzt, besonders, wenn die Autobahn A5 durch Staus verstopft ist. Die relativ gerade Deuil-La-Barre-Straße wird zudem trotz bestehender 30-km-Begrenzung sehr häufig viel zu schnell befahren, teilweise als Rennstrecke benutzt. Um dieser Raserei und dem Ausweichverkehr Einhalt zu gebieten scheinen die o.a. Maßnahmen sinnvoll und wurden vom Straßenverkehrsamt begrüßt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 19.01.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 18.05.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 18.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 10. August 2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 15 am 10.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2017, OF 121/13 Betreff: Entsorgung und Recycling von Elektrokleingeräten zum Schutz der Umwelt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt zu bitten einen Sammelcontainer für Elektrokleingeräte in Nieder-Erlenbach aufzustellen, welcher in einem sinnvollen Turnus durch die Entsorgungsbetriebe geleert wird. Mögliche Standorte für einen solchen Sammelcontainer wären: - Am Ortseingang zur Niedereschbacher Straße gegenüber des Lebensmittelmarktes REWE. - Am Ortseingang zum Erlenbacher Stadtweg neben den Altglascontainern. - An der Kreuzung der Straßen Alt-Erlenbach und Am Steinberg. - Am Bürgerhaus Nieder-Erlenbach. Begründung: Laut Auskunft der Frankfurter Entsorgungsbetriebe (FES) müssen Elektrokleingeräte (elektrische Zahnbürste, Rasierer etc.) an den FES Sammelstellen/ Betriebshöfen abgegeben werden. Die nächsten Betriebshöfe liegen in Bergen-Enkheim oder Kalbach. Um diese zeitnah zu erreichen müssen die Bürger*innen Nieder-Erlenbachs den PKW nutzen. Dies macht aus der Perspektive der Klimabilanz keinen Sinn. Zudem sind Bürger*innen ohne PKW benachteiligt. Aus diesem Grund würde sich ein Sammelcontainer in Nieder-Erlenbach empfehlen der Fußläufig für die Bürger*innen zu erreichen ist. Somit wäre das Recycling von Kleingeräten und gleichzeitig eine Einsparung von CO2 möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 13 am 19.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 121/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 13 am 24.10.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2240 2017 Die Vorlage OF 121/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen 2 CDU und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2017, OF 104/13 Betreff: Absolutes Halteverbot im vorderen Teil des Brandenburger Wegs für eine komfortablere Einfahrt und mehr Anwohnersicherheit Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern ein Parkverbot (Zeichen: 283 StVO) in den ersten 20 Metern des Brandenburger Wegs, von der Niedereschbacher Straße kommend, beidseitig auszuweisen. Dieses Parkverbot ist durch ein Parkverbotsschild zu kennzeichnen. Begründung: Der Brandenburger Weg ist eine schmale Sackgasse, die auf die Niedereschbacher Straße mündet. Weil es für Lastkraftwagen (im besonderen FES Fahrzeuge) und größere Lieferwagen keine Wendemöglichkeiten gibt, müssen diese von der Niedereschbacher Straße rückwärts in den Brandenburger Weg manövrieren. Oftmals stehen an den ersten 20 Metern des Brandenburger Wegs Fahrzeuge, welche ein solches Manöver behindern. Die Folge ist, dass Lastkraftwagen über Gehwege und kritische Ausfahrtsstellen fahren müssen. Dies stellt eine Sicherheitsgefahr für Gehwegbenutzer*innen dar. Aus Eigeninitiative der Anwohner*innen heraus wurde bereits deswegen ein Schild platziert, dass die Fahrer*innen auffordert in diesen 20 Metern nicht zu parken. Dies wird jedoch häufig ignoriert. Ein Schutzstreifen durch ein Parkverbot würde deshalb Abhilfe leisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 13 am 27.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1899 2017 Die Vorlage OF 104/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2017, OF 96/15 Betreff: Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zusammen mit dem Land Hessen (Hessen Mobil) die Entklassifizierung der Homburger Landstraße (z.Zt. L 3003) im Ortsbereich Nieder-Eschbach schnellst möglich vorzunehmen und in die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren Weiterhin wird der Magistrat gebeten bis zum 1. August 2017 1. den Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen der Einmündung Urseler Weg und der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) 2. den Bereich zwischen der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) und den Standort des ausgelagerten evangelischen Kindergartens (Gelände der Fa. Lesser) - zeitlich befristet für den Betrieb der Auslagerung - - entweder in die vorhandene Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren - oder mit einem Tempo-30-Limit zu versehen. Begründung: Ab dem 1. August 2017 ist der Weg von und zum ausgelagerten Kindergarten besonders zu schützen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.02.2017, OF 76/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1458 2017 1. Die Vorlage OF 76/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 92/15 Betreff: Erwerb von Flächen zum Zwecke zukünftiger Bebauung im Frankfurter Norden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten je eine Sitzbank neu aufstellen: - an der Grünflächen Urseler Weg Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung An der Walkmühle - an der Ecke des Festplatzes Deuil-La-Barre-Straße Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße beim Partnerschaftsschild. Begründung: Während eine Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zu Gute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 92/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 93/15 Betreff: Zwei Sitzbänke im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten je eine Sitzbank neu aufstellen: - an der Grünflächen Urseler Weg Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung An der Walkmühle - an der Ecke des Festplatzes Deuil-La-Barre-Straße Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße beim Partnerschaftsschild. Begründung: Während einer Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zu Gute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Beide Bilder: M. Paul 2017 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die beiden Spiegelstriche der Vorlage OF 93/15 getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1457 2017 Die Vorlage OF 93/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Spiegelstrich nachfolgenden Wortlaut aufweist: "An der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe des Festplatzes. Beide Standorte sind vorweg mit dem Ortsvorsteher abzusprechen." Abstimmung: Erster Spiegelstrich: Annahme bei Enthaltung BFF Zweiter Spiegelstrich: 5 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 94/15 Betreff: Tempo-30-Beschilderung auf Teilen der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird wiederum gebeten, den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg mit Tempo- 30-Schildern zu versehen. Begründung: Der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstraße ist als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008), kann also nicht einer Tempo-30-Zone zugeordnet werden. Der erwähnte Abschnitt hat allerdings den Charakter einer normalen Ortsstraße. Wir aus dem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 5.4.2017 hervorgeht, ist in Schwanheim für eine vergleichbare Situation eine Lösung gefunden worden. Dies wünscht der Ortsbeirat auch für Nieder-Eschbach. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 94/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 76/15 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Vorgang: ST 1560/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stellungnahme des Magistrates wird zurückgewiesen, sie ist weder hilfreich noch zielführend und widerspricht der geübten Praxis im weiteren Verlauf der Homburger Landstraße. Der Magistrat wird wiederum gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern (wie bereits während Ortsbegehung im Jahr 2016 besprochen). Begründung: In der ST 1560 / 2016 wird darauf hingewiesen, dass der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstaße als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008). Dies ist de Jure richtig, genauso wie der weitere Verlauf durch Bonames Richtung Frankfurter Berg sowie der alten AS Bonames. Diese Klassifizierung erfolgte bereits vor mehreren Dekaden, als heute vorhandenen und genutzen Straßen und Anschlüsse wie die Anna-Lindt-Allee und die AS Nieder-Eschbach bei weitem noch nicht vorhanden waren. Der erwähnte Abschnitt hat heute lediglich den Character einer normalen Ortsstraße. Dies gilt auch für den weiteren Verlauf der Homburger Landstraße ab der Einmündung Berner Straße bis Bonames sowie durch Bonames hindurch. Hier ist bereits heute, trotz Klassifizierung, eine Tempo-30-Zone ausgewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.04.2017, OF 96/15 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1560 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 76/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1458 2017 1. Die Vorlage OF 76/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2017, OF 72/15 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber Einmündung An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass im Bereich der Einmündung der Straße "An der Walkmühle" in die Deuil-La-Barre-Straße ein Verkehrsspiegel so installiert wird, dass Fahrzeugführer vor der Einfahrt in die Deuil-La-Barre-Straße die auf der rechten Seite durch ein Sichthindernis (Grundstückseinfriedung) verdeckten Fußgänger auf dem Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße frühzeitiger und besser erkennen können. Begründung: Der Vorschlag dient der Sicherheit. Es kam in der Vergangenheit öfter zu brenzligen Situationen in der Fußgänger/innen gefährdet wurden. Die Ecke mit dem Bürgersteig ist schlecht einsehbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 10.02.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1205 2017 Die Vorlage OF 72/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2017, OF 73/15 Betreff: Sperrflächenschraffierung gegenüber der Ein- und Ausfahrt der Total-Tankstelle auf der Straße An der Bornhohl im Bereich der Einmündung zur Deuil-La-Barre-Straße aufbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, bei der nächsten Begehung mit dem Straßenverkehrsamt die Aufbringung einer gestreiften Sperrfläche gegenüber der Ein- und Ausfahrt der dort ansässigen Total-Tankstelle mit dem Ziel, dass dort nicht geparkt wird anzuregen. Begründung: Da in diesem Bereich, oft auch innerhalb des bereits nach der STVO verbotenen 5 m Abstandes hin zur Einmündung, geparkt wird, haben größere LKW, wie z.B. auch Tankfahrzeuge, die die dort ansässige Tankstelle beliefern, große Schwierigkeiten das Tankstellengrundstück aufgrund des dann zu geringen Schleppwinkels zu verlassen. Vor diesem Hintergrund sollten Schraffierungen auf der Fahrbahn unterstützend hinweisen, dass dort nicht geparkt werden sollte. Es fallen dann 1-2 Halteplätze für PKW weg. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 10.02.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 73/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 62/15 Betreff: Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße und Kreisel Deuil-La-Barre-Straße (Gemarkung Nieder-Eschbach)! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen, ob auf diesem Abschnitt eine Abmarkierung von der Fahrbahn für Radfahrer in nördlicher Richtung möglich ist. Begründung: Auf diesem Abschnitt besteht z.Z. auf der "Westseite" ein kombinierter Fuß-/Radweg für beide Richtungen. Für die Richtung "Süden" ist das für Radler in Ordnung, für die nördliche Fahrtrichtung müssen sie aber am Anfang und Ende des Abschnitts die Fahrbahn queren. Da dies umständlich und gefährlich ist, fahren die meisten Radfahrer einfach auf der Straße weiter. Da auf diesem Streckenabschnitt der Kraftverkehr, verleitet durch die breiten Fahrspuren, meist zu schnell unterwegs ist, würde eine Reduzierung der Fahrbahnbreite in Verbindung mit der Schaffung einer Radspur u.E. einen doppelten Gewinn für die Verkehrssicherheit darstellen. Bei einer späteren Installation eines Verkehrskreisels an der oben beschriebenen Kreuzung wäre die neue Fahrbahnaufteilung ohne Aufwand adaptierbar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 932 2016 Die Vorlage OF 62/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 1 SPD und BFF gegen 1 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 3 SPD, GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2016, OF 35/15 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass das Straßenverkehrsamt und das Straßenbauamt einen Zebrastreifen auf der Deuil-La-Barre-Straße in der Höhe der Glockengasse als weiteren sicheren Übergang, insbesondere für die Schulkinder, die aus der Glockengasse kommen, einrichten möge. Ein Zebrastreifen an dieser Stelle wird neben dem Ortsbeirat auch von der örtlichen Grundschule sowie Schulelternbeirat begrüßt. Dieser soll dann im neuen Schulwegeplan aufgenommen werden. Im Falle einer noch vorher durchzuführenden Verkehrszählung zur Frequentierung dieses Bereichs gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zur Einrichtung von Straßenquerungen ist die Zählung dann vordringlich in den Zeiten morgens von 7.00 - 9.00 Uhr vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Zählung ist dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Bei der letzten Ortsbegehung mit der Straßenverkehrsbehörde wurde der Vorschlag zur Einrichtung eines Zebrastreifens ohne eine Wertung aufgenommen. Die Begründung zum Vorschlag sei den Vertretern der Behörde nachvollziehbar, so dass empfohlen wurde, im Rahmen eines Antrags seitens des Ortsbeirats, diesen Vorschlag näher prüfen zu lassen, da ein Bedarf durchaus zu erkennen war. Vor dem Hintergrund einer generellen Bedarfsprüfung zur Einrichtung von Zebrastreifen, Ampelanlagen etc. zur Querung von Straßen ist ggf. noch eine Verkehrszählung hinsichtlich der Belastung und Frequentierung der Straße notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 564 2016 Die Vorlage OF 35/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "in Höhe der Glockengasse" das Wort "(Sparkasse)" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2016, OF 38/15 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Kreuzung/Einmündung Urseler Weg. zu erweitern: Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 38/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 567 2016 Die Vorlage OF 38/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2016, OF 22/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II; Verkehrslenkung durch geänderte intelligente Ampelphasen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Verkehrsträger Hessen Mobil und der Traffic die Ampelphasen an den Kreuzungen der L 3008 /Nieder-Erlenbacher Str. bei Nieder-Erlenbach sowie L3008/L3205/ K871 bei Ober-Erlenbach zu Berufsverkehrszeiten überprüft und so angepasst werden, dass Pendlerfahrzeuge aus der Wetterau weiter mehr und schneller die großräumigen Umfahrungsstraßen (L 3008/L3205) in Richtung Bad Vilbel zur B3 oder Bad Homburg v.d. Höhe (zum Ostring) nutzen statt die Durchfahrt in Nieder-Eschbach über die Deuil-La-Barre Straße als Schleichweg bis hin zum AS Nieder-Eschbach im Berufsverkehr zu suchen. Durch längere Wartezeiten sollten zu diesen Zeiten morgens die Einfahrten in die Zufahrtsstraßen Richtung Nieder-Eschbach für die Stadteinpendler unattraktiver und somit eine mögliche Verlagerung des Verkehrs erzielt werden. Begründung: Der Ortsbeirat sieht mit der Einrichtung von wechselseitig intelligenten Ampelphasen mit einer längeren Wartedauer im Berufsverkehr beim Einfahren in die Nieder-Eschbacher Zufahrtsstraßen einen weiteren Baustein für eine Verkehrsberuhigung für die Deuil-La-Barre-Straße. Vor dem Hintergrund, dass auch die Belange des ÖPNV (Busverkehr der Linien 29 von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach) zu berücksichtigen sind, ist auch die Traffic zu beteiligen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 01.07.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 311 2016 Die Vorlage OF 22/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2016, OF 17/15 Betreff: (Schul-) Radweg von Nieder-Eschbach nach Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Sachstandsbericht und eine Realsierungperspektive zum geplanten (Schul-)Radweg von Nieder-Eschbach nach Nieder-Erlenbach vorzulegen. Begründung: Bereits Mitte der Achziger Jahre waren Gelder für den Radweg im Haushalt eingestellt, die Realisierung wurde seitdem jedoch immer wieder geschoben. Seit etwa zehn Jahren existiert ein sehr kurzes Stück des Radweges in der Nieder-Erlenbacher Hohl, welches für sich wenig Sinn macht. Es reicht noch nicht einmal bis zur Einmündung der Verbindung zur Straße Karl-Bieber-Höhe Nach wie vor gibt es zwischen den beiden Frankfurter Stadtteilen keine nutzbare, gefahrenfrei Wegeverbindung für Radfahrer und Fußgänger. Die vorhandene Straßenverbindung besitzt keinen begeh- oder befahrbaren Seitenstreifen und ist demgemäß gefährlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 03.06.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 154 2016 Die Vorlage OF 17/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, einen Sachstandsbericht und eine Realisierungsperspektive zum geplanten (Schul-) Radweg von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach vorzulegen, der aktueller und umfassender ist, als im Bericht des Magistrats, B 150, Idee-Nr. 129, beschrieben." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2016, OF 13/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße hier: Konzept zur Anlegung von wechselseitigen Parkflächen auf der Fahrbahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu veranlassen, dass in Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt, Straßenbauamt und Traffic (für die Buslinien 27 und 29) mit dem Ziel einer Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre- Straße im Bereich zwischen U-Bahn-Übergang und Ortsausfahrt nach Nieder-Erlenbach (die Hohl) auf der Fahrbahn eine wechselseitige Parkmöglichkeit mit eventuell zusätzlichen verkehrsbaulichen Schutzhindernissen geprüft wird. Vor Einrichtung der Parkflächen und erforderlicher baulicher Maßnahmen ist die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat sieht mit der Einrichtung von (ggf. wechselseitig) den abschnittsweisen verengenden Straßenquerschnitt durch die vorgegebenen Parkflächen auf der Fahrbahn als einen kostengünstigen Baustein zur nachhaltigen Geschwindigkeitsdrosselung und zusätzliche Maßnahme für eine Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße. Außerhalb des Berufsverkehrs wird in der Straße oft die Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 nicht eingehalten. Hierzu ist über die gesamte Länge der Straße bis zum Ortsausgang ein Planungsvorschlag zu erarbeiten. Vor dem Hintergrund, dass auch die Belange des ÖPNV (Busverkehr der Linien 27 und 29) zu berücksichtigen sind, ist auch die Traffic zu beteiligen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 03.06.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 122 2016 Die Vorlage OF 13/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2015, OF 300/15 Betreff: Ausweisung Radweg rund um den Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße Am Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße ist lediglich die Westseite entlang der Homburger Landstraße als (zu nutzenden) Fuß/Radweg ausgewiesen. Neben den drei Fußgängerüberwegen und auf den Bürgersteigteilen neben der Ein- und Ausfahrt der Deuil-La-Barre-Straße sind jeweils Bereiche derart gestaltet, dass sie als Radweg angesehen oder genutzt werden können. Eine Ausweisung/Beschilderung fehlt. Das führt aber dazu, dass Radfahrer aus der oder in die Deuil-La-Barre-Straße entweder bei Nutzung der Überwege absteigen und das Rad über den Überweg schieben müssen oder die Fahrbahn des Kreisels nutzen , was aber wegen der Nutzungspflicht des Fuß/Radweges im Westteil des Kreisel nicht erlaubt ist. Bei Konflikten zwischen Rad- und Autofahrer im Kreisel ist die Rechtslage zumindest ungeklärt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten am Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße die für den Radverkehr vorgesehenen Streifen neben den Fußgängerüberwegen sowie deren Verbindung beiderseits der Ein- und Ausfahrt Deuil-La-Barre-Straße per Beschilderung und Boden-Piktogrammen als Radweg auszuweisen und somit eine klare Rechtslage für den Radverkehr zu schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 15 am 27.11.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4756 2015 Die Vorlage OF 300/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Herr Drephal (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU, BFF und Herr Krebs
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2015, OF 296/15 Betreff: Deuil-La-Barre-Straße: Poller für Fahrradständer ersetzen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Poller auf dem Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße vor den Hausnummern 38 sowie 61 bis 63 durch Bügel, an denen Fahrräder sicher angeschlossen werden können, zu ersetzen. Begründung: Im Rahmen der Förderung des Radverkehrs werden seit einiger Zeit im gesamten Stadtgebiet keine Poller mehr aufgestellt sondern Bügel, an denen Fahrräder sicher angeschlossen werden können. Da auch der Radverkehr in Nieder-Eschbach zunimmt, ist es angebracht, an den genannten Stellen, an der viele Geschäfte liegen, entspechende Bügel zu installieren Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 15 am 06.11.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 296/15 wird so lange zurückgestellt, bis in dieser Angelegenheit ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2015, OF 287/15 Betreff: Stromanschluss für neuen Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße in grabenloser Bauweise Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbauverwaltung und die Mainova mit dem Installieren eines Stromanschlusses für den Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße zu beauftragen. Der Anschluss an das städtische Stromnetz soll durch grabenlose Rohrverlegung erfolgen. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext. Der Stromanschluss wird unter anderem für die laufende Unterhaltung des Kreisels, Ausleuchtung von evtl. Skulpturen, Weihnachtsbaumbeleuchtung etc. benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4514 2015 Die Vorlage OF 287/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Mainova mit dem Installieren eines Stromanschlusses für den Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße zu beginnen. Der Anschluss an das städtische Stromnetz soll durch eine grabenlose Rohrverlegung erfolgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2015, OF 283/15 Betreff: Ausbesserung zweier Kanalzugänge Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, umgehend die beiden Kanaldeckel in der Niedererlenbacher Straße, hinter dem Ortsausgangschild Nieder-Eschbach auf Höhe der Fahrbahndecke zu setzen. Begründung: Offenbar sind die Deckel um einige Zentimetern eingesunken. Quelle: Prof. Dr. Jürgen Poloczek Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 15 am 03.07.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4375 2015 Die Vorlage OF 283/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, umgehend die beiden Kanaldeckel in der Niedererlenbacher Straße - in der Nähe des Ortsausgangsschildes - auf Höhe der Fahrbahndecke zu setzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2015, OF 274/15 Betreff: 10 Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe (max. 1 Stunde Parkzeit) auf dem Festplatz angrenzend zur Deuil-La-Barre-Straße einrichten In unmittelbarer Nähe ist Anfang des Jahres eine Postfiliale eingezogen. Auch weitere Nahversorgungsgeschäfte (z.B. Bäckerei mit Cafe`) sowie ein Kreditinstitut befinden sich im Areal des Wohnkomplexes "Dorflinde". Gerade im Hinblick auf den stetigen Warenverkehr durch Kunden und Postversorger der Postfiliale fehlt es vor Ort an Kurzzeitparkplätzen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass auf dem Festplatz auf der rechten Seite (zur Deuil-La-Barre-Straße hin) zehn Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe (Parkdauer max. 1 Stunde) für den Zeitraum von 08.00 bis 18.00 Uhr eingerichtet werden. Hinweis: Die Kurzzeitparkplätze entfallen selbstverständlich zu Zeiten der Kerb und hinsichtlich einer Teilfläche für den dort zeitweise ansässigen Spargel- und Erdbeerverkaufsstand. Begründung: Mit der Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen werden die Gewerbetreibenden unterstützt. Diese ist ferner auch sinnvoll, da diese Plätze ansonsten als Parkraum für die Pendler aus der Wetterau genutzt wurde. Der Festplatz ist kein P+R-Parkplatz. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 29.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4225 2015 Die Vorlage OF 274/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Weiterhin wird der Magistrat gebeten, sich mit der Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft Deuil-La-Barre-Straße 65 bis 67 b in Verbindung zu setzen, damit die Regelung der Kurzzeitparkplätze ebenfalls auf diesen Parkplätzen erfolgen kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2014, OF 227/15 Betreff: Entfernung illegaler Graffiti vom Städtepartnerschaftsschild Deuil-La-Barre und Nieder-Eschbach sowie Wiederaufhängen der blauen Hinweisschilder an den Ortseingängen zur Partnerstadt von Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten (Ortseingänge) die hier ursprünglich vorhandenen blauen Hinweisschilder auf die Partnergemeinde Deuil-La-Barre wieder anbringen zu lassen: Homburger Landstraße (von Bonames kommend unter dem Stadtteilschild Nieder-Eschbach) Homburger Landstraße ( Ortseingang von Ober-Eschbach kommend) Brücke Am Martinszehnten (unter dem Stadtteilschild Nieder-Eschbach) Der Magistrat wird ferner gebeten, die Entfernung der illegalen Graffiti auf dem Städtepartnerschaftsschild (Standort vor dem Festplatz Seite Rudolf-Breitscheid-Straße) zu veranlassen. Begründung: Die blauen Europa-Hinweisschilder mit Hinweis auf die Nieder-Eschbacher und Frankfurter Partnerstadt Deuil-La-Barre fehlen. Diese sollten an den Ortseingängen wieder angebracht werden. Das Schild am Festplatz wurde mit Tacs verschandelt und beschmiert. Es muss von den illegalen Graffitis befreit werden. Das gebietet sich allein schon im Hinblick auf die Außendarstellung der bestehenden Städtepartnerschaft mit Deuil-La-Barre, auf die die Nieder-Eschbacher zu Recht stolz sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 11.07.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3298 2014 Die Vorlage OF 227/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Aufzählung um folgende Punkte ergänzt wird: - Deuil-La-Barre-Straße (von Nieder-Erlenbach kommend) - Deuil-La-Barre-Straße (von Ober-Erlenbach kommend) Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2014, OF 212/13 Betreff: Spurrinnen im Kreuzungsbereich L3008/Nieder-Erlenbacher Ortseinfahrt Mitte und West beseitigen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der zuständigen Behörde Kontakt aufzunehmen und darauf hinzuwirken, dass die inzwischen stark ausgeprägten Aufwölbungen und Verdrückungen (Spurrinnen) in der Asphaltdecke im Kreuzungsbereich L3008/Niedereschbacher Straße (Ortseinfahrt West) und insbesondere L3008/Erlenbacher Stadtweg (Ortseinfahrt Mitte) instand gesetzt werden. Begründung: An den genannten Stellen, die durch Ampelanlagen geregelt sind und ein hohes Verkehrsaufkommen aufweisen, ist es vermutlich durch Temperatureinwirkung und Radlasten des wartenden/langsam anfahrenden Verkehrs zur Bildung von starken Spurrinnen in der Asphaltdecke gekommen. Sie führen dazu, dass diese Straßenabschnitte nicht nur unangenehm zu befahren sind, sondern auch die Verkehrssicherheit (z.B. durch Ansammlung von Oberflächenwasser in den Vertiefungen, Aquaplaning) beeinträchtigt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 13 am 08.07.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3286 2014 Die Vorlage OF 212/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2014, OF 224/15 Betreff: Testprojekt: Temporär eine Einbahnregelung in der Heinrich-Becker-Straße beginnend von der Deuil-La-Barre-Straße in Richtung Freibad Nieder-Eschbach einrichten Bei schönem Sommerwetter, insbesondere an Wochenenden und auch bei gleichzeitigen Sportveranstaltungen auf der Bezirkssportanlage, wird das Nieder-Eschbacher Freibad sehr gut besucht. Viele Besucher des Freibades sowie der angrenzenden Bezirkssportanlage kommen mit PKW. Aufgrund der geringen Anzahl von Stellplätzen auf dem vorhandenen Parkplatz weichen die Autofahrer zum Parken in die Heinrich-Becker-Straße und in die Straßen des nahen Umfeldes aus. Die Heinrich-Becker-Straße ist des Öfteren dann teilweise so dicht zugeparkt, dass maximal eine enge Fahrspur verbleibt, die einen Gegenverkehr nur noch sehr bedingt zulassen. Es kam dann auch gelegentlich zu einem Verkehrskollaps, weil sich der An- und Abfahrtsverkehr im Nadelöhr gegenseitig behinderte und sich auf beiden Seiten ein Stau entwickelte, der eine Weiterfahrt der Fahrzeuge nur unter äußerst schwierigen fahrtechnischen Bedingungen ermöglichte. Mitunter war damit auch eine Gefährdung der Fußgänger im Bürgersteigbereich verbunden. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen eines Testprojektes im Juli und August 2014 an ausgewählten drei Wochenenden, die auch aufgrund voraussichtlich schönen Wetters einen hohen Besuch des Freibades Nieder-Eschbach und/oder Bezirkssportanlage erwarten lassen, temporär eine Einbahnregelung in der Heinrich-Becker-Straße, beginnend von der Deuil-la-Barre Straße bis in Richtung der neuen Brücke (Höhe Hartfußballplatz) an Samstag und Sonntag einrichten zu lassen. Die Abfahrt soll über die Brücke Richtung Budapester Straße erfolgen. Begründung: Mit der temporär angelegten Einbahnregelung wäre ein verbesserter und sicherer Verkehrsabfluss des Andienungsverkehrs der Freizeitanlagen gegeben. Diese Einbahnregelung soll nur an Sommerwochenende erfolgen, in der ein hoher Besuch des Freibades zu erwarten ist. Eine generelle Einbahnregelung nach erfolgreicher Testphase ist ausdrücklich nicht Ziel des Projektes. Unter der Woche und an besucherarmen Sommerwochenenden bleibt es wie bisher an ein Befahren der Heinrich-Becker-Straße in beide Richtungen. Die Einschränkungen durch die temporäre Einbahnregelung sollen für die angrenzenden Bewohner der Heinrich-Becker-Straße so gering wie möglich sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 13.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3208 2014 Die Vorlage OF 224/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU, GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2014, OF 211/15 Betreff: Folgen von Bauarbeiten in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Folgen die in der letzten Zeit in Nieder-Eschbach abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Bauarbeiten hatten und haben. Insbesondere betrifft dies den Neubau der Kita in der Gladiolenstraße, des Kreisels Ho mburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße sowie die Bauarbeiten in der Prager-Straße. Begründung: Lkw fahren über dafür nicht ausgelegt Gehwege, Busse werden umgeleitet, dies kann Gehwege oder auch Straßen beschädigen. Damit gewährleistet ist, dass die Verursacher die Schäden beheben, sollten diese rechtzeitig erfasst werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2872 2014 Die Vorlage OF 211/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden Absatz ergänzt wird: "Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, die bereits vorhandenen Schäden in der Dahlienstraße und Albert-Einstein-Straße zu beheben." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2013, OF 206/15 Betreff: Gestaltung des Kreisels Deuil-La-Barre-Straße/Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, über den Sachstand der Gestaltung des Innenraumes des Kreisels Deuil-La-Barre-Straße - Homburger-Landstraße zu berichten. Der Kreisel sollte, einem Vorschlag des Ortsbeirates folgend, der aus einem Wettbewerb resultierte, mit einem regionalen Bezug gestaltet werden. Weiterhin bittet der Ortsbeirat um die Information, welche Kosten für die Gestaltung des Innenraums des Kreisels maximal angesetzt werden können Begründung: Der Ortsbeirat wünscht zeitnah über den Vorgang informiert zu werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 206/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 15 am 19.09.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 206/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2013, OF 179/13 Betreff: Dringend geboten: Querungshilfe in der Nähe des REWE-Marktes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Niedereschbacher Straße in der Nähe des REWE-Marktes eine geeignete Querungshilfe anzubringen, um insbesondere Senioren und Gehbehinderten das sichere Überqueren der Straße zu erleichtern. Begründung: Ältere und Gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihre Einkäufe noch selbständig tätigen wollen, beispielsweise auf einen Rollator angewiesen und nicht mehr so schnell zu Fuß sind, finden es schwierig, hier über die Straße zu gelangen und fühlen sich vom oft regen PKW-Verkehr, der in dieser Straße herrscht, verunsichert. Menschen, die mit einem Rollator unterwegs sind, ist auch nicht zuzumuten, dass sie einen Umweg - erst die Straße hinauf, dann auf der anderen Seite wieder hinunter - zu nehmen, um die nächste Querungshilfe zu erreichen. Das zuständige Amt wird um eine Lösung gebeten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 13 am 26.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2708 2013 Die Vorlage OF 179/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors die Worte "in der Nähe des REWE-Marktes" durch die Worte "so nah wie möglich am REWE-Markt" ersetzt, nach dem Wort "Gehbehinderten" die Worte "und Schülern" eingefügt werden und der Begründung der Satz "Ebenso handelt es sich hier um den Schulweg der Kinder aus der Kurmarkviertel." angefügt wird Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2013, OF 201/15 Betreff: Informationen über Änderung von Verkehrsführungen während Baumaßnahmen im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, künftig bei Baumaßnahmen in Nieder-Eschbach den Ortsbeirat rechtzeitig über den Straßenverkehr betreffende Konsequenzen zu informieren. Speziell wünscht der OBR Informationen über geplante Einbahnstraßenregelungen, Umleitunger und Sperrungen von Straßen. Begründung: Viele der Maßnahmen im Zuge des Kreiselbaus Homburger Landstraße / Deuil-La-Barre-Straße wurden ohne Information des OBR, aber auch ohne Information der betroffenen Einwohner durchgeführt. Auch über geplante Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Umbau c Prager Straße wurde bisher nicht informiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2649 2013 Die Vorlage OF 201/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung NPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2013, OF 176/13 Betreff: Wiederaufstellung der Leitpfosten zur Erhaltung der Verkehrssicherheit Vorgang: OM 109/11 OBR 13; OM 1658/12 OBR 13 Der Ortsbeirat möge beschließen Aus aktuellem Anlass wird der Magistrat erneut und dringlich dazu aufgefordert (letzter Antrag in 2011), die Leitpfosten entlang der folgenden stark befahrenen, schmalen Überlandstraßen schnellstmöglich wieder instandzusetzen: 1) "Alt Erlenbach" (Ausfallsstraße zwischen Ortsausgang Ost und L3008), 2) "Niedereschbacher Straße" zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach Da es in diesem Straßenbereichen immer wieder zur Entfernung der Leitpfosten kommt, bitten wir zudem darum - vor allem jetzt in der dunklen Jahreszeit - regelmäßige Kontrollen vorzunehmen (z.B. Erfassung durch Reinigungsdienste), um die Leitpfosten zeitnah wieder in Stand zu setzen. Begründung: Aktuell fehlen die meisten Leitpfosten entlang "Alter-Erlenbach". An der Niedereschbacher Straße findet man die Leitpfosten parallel zur Straße teils auf dem Acker (manchmal 10 Meter von der Straße entfernt) liegen, teils im Graben oder sie fehlen ganz). Der unbeleuchtete Straßenraum der schmalen Überlandstraßen ist bei Dunkelheit, Nässe und Bodennebel besonders schlecht zu erkennen. Ohne diese Orientierungshilfen kann es jetzt in den dunkleren Jahreszeiten schnell zu Gefährdungssituationen kommen. Die stark befahrenen Landstraßen werden überdies auch von Fahrradfahrern (insbesondere Schulkinder und Berufstätige) genutzt, sodass es zu schweren Unfällen kommen kann. Es wird daher um besonders zügige Wiederherstellung der Leitpfosten zur Erhaltung der Verkehrssicherheit gebeten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 109 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1658 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 13 am 29.10.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2013, OF 197/15 Betreff: Stromausfall in Nieder-Eschbach Am Abend des 22. September kam es in Nieder-Eschbach (und Umgebung) zu einem Stromausfall, bedingt durch den Abriss einer Stromleitung an der Überlandleitung in Höhe der Anna-Lindh-Allee.Wegen den Reparaturarbeiten wurde die Anna-Lindh-Allee am folgenden Tag gesperrt und der Verkehr durch Nieder-Eschbach umgeleitet. In Nieder-Eschbach gibt es zur Zeit, bedingt durch den Bau des Kreisels an der Homburger Landstraße Einmündung Deuil-La-Barre-Straße, weitere Umleitungen und Durchfahrtssperren. Dadurch kam es in den folgenden Straßen in Nieder-Eschbach zu erheblichen Verkehrsüberlastungen und Stauungen, bez. Missachtung der Einbahnstraßenregelung: Homburger Landstraße (Richtung Bonames und Autobahnanschlussstelle), Berner Straße (Rückstau durch Ampel an der Kreiselbaustelle) Deuil-La-Barre-Straße (westlicher Teil, Rückstau bis Festplatz) Urseler Weg (westlicher Teil) mit der Otto-Hahn-Schule Albert-Schweitzer-Straße mit Missachtung der temporären Einbahnstraßenregelung Prager Straße und An der Walkmühle (beide mit der Michael-Grzimek-Schule) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Was war die Ursache für den Leitungsabriss? - Kann es zu weiteren, ähnlichen Vorfällen kommen? - Warum wurde keine weiträumige Umleitung eingerichtet? - Warum musste die parallele Autobahn während der Arbeiten nicht gesperrt werden? - Wurden die Otto-Hahn-Schule und die Michael-Grzimek-Schule von der Umleitung und dem damit einhergehenden sehr hohen Verkehrsaufkommen unterrichtet? - Warum wurde die Einbahnstraßenregelung in der Albert-Schweitzer-Straße nicht kontrolliert? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 197/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und NPD gegen GRÜNE und Herr Drephal (= Annahme); Herr Meier (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2013, OF 183/15 Betreff: Mehr Sicherheit auf der neu gestalteten Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, das Drängelgitter auf der Homburger Landstraße (zwischen Deuil-La-Barre-Straße und Urseler Weg) mit einer rot-weißen, reflektierenden Folie auf dem senkrechten Rohrstück zu kennzeichnen. Die vorhandenen Flächen lassen es nicht zu, das Gitter nach der regulären Vorschrift im Abstand von 30 cm bis zur Fußwegkante aufzustellen. Das grau verzinkte Rohr mit dem geringen Abstand zur Bordsteinkante sollte auch bei schlechten Wetterbedingungen früh genug für die Autofahrer zu erkennen sein. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 15 am 30.08.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 183/15 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2013, OF 146/13 Betreff: Bessere Kennzeichnung der kritischen Rechts-vor-Links-Kreuzungen in Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert das Straßenverkehrsamt zu beauftragen, ortsfremde Autofahrer besser über die gültigen Rechts-vor-links-Regelungen in Nieder-Erlenbach aufzuklären. An den Einmündungen Hohe Brück / Erlenbacher Stadtweg, Kurmarkstraße / Niedereschbacher Straße, Niedereschbacher Straße / Feldbergblick sowie von Aldi kommend entlang der Straße Alt Erlenbach kommt es wiederholt zu gefährlichen beinahe Zusammenstössen, da Autofahrer auf den vermeintlich breiteren Straßen die gültigen Rechts-vor-links-Regelungen missachten. Das Straßenverkehrsamt ist aufgefordert, die am besten geeignete Kennzeichnung umzusetzen. Hierzu können die folgenden Maßnahmen zählen: 1) Das Aufbringen einer Fahrbahnmarkierung/ Wartelinie (Verkehrszeichen 341) (analog zur Kennzeichnung im Frankfurter Bogen an der Kreuzung Am Dorfgarten/ Oberwiesenstraße) in beiden Fahrtrichtungen, die die Verkehrsteilnehmer noch einmal deutlich sichtbar auf die im gesamten Gebiet gültige Regelung "rechts vor links" hinweist. 2) Das Anbringen des Verkehrszeichens 102, um Fahrzeugführer auf der vermeintlich breiteren Straße an die gültige Rechts-vor-links-Regelung zu erinnern. 3) Das Anbringen des Hinweisschildes 2804 ("Hier gilt rechts vor links") an allen Ortseingangsschildern von Nieder-Erlenbach um alle ortsfremden Fahrzeugführer zusätzlich zu sensibilisieren. Begründung: Obwohl rechts vor links eigentlich allen Verkehrsteilnehmer bekannt sein sollte, kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen, die durch eine geeignete Kennzeichnung für Ortsfremde leicht zu vermeiden sind. Damit es nicht zu Unfällen mit möglichen Personenschäden kommt, sollten daher unverzüglich entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 13 am 25.06.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2332 2013 Die Vorlage OF 146/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2 des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2013, OF 177/15 Betreff: Verbesserung der Verkehrsführung in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Herr Ortsvorsteher wird gebeten, sich für eine Änderung der Verkehrsführung im Rahmen der Bauarbeiten am Kreisel einzusetzen. Folgende Änderungen sind erwünscht: - Entfernen der "Durchfahrt verboten"- Schilder und der Barriere (Ausfahrt An der Bornhohl, Nähe Tankstelle) und Ersetzen durch ein "Rechts-abbiegen"-Schild - Die an der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße - Homburger Landstraße befindlichen "Stopp-Schilder" werden abgedeckt. Begründung: Zu Punkt 1: Bisher ist die Ausfahrt aus der Straße An der Bornhohl auf die Deuil-La-Barre-Straße (neben der Tankstelle) nicht erlaubt (Durchfahrt verboten Schilder, s. Bild). Sinnvoll ist die jetzige Regelung für diejenigen Verkehrsteilnehmer, die in die ampelgeregelte Baustelle einfahren wollen, diejenigen, die in den Ort fahren wollen, sollten nach rechts abbiegen können. Zu Punkt 2: Die Stopp-Schilder sind wegen der Ampelregelung überflüssig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 21.06.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 177/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.04.2013, OA 365 entstanden aus Vorlage: OF 140/13 vom 09.04.2013 Betreff: Keine Trabantenstadt im Frankfurter Norden Dörfliche Strukturen erhalten und nachhaltig ausbauen Aus den Medien mussten die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Erlenbachs und der Ortsbeirat erfahren, dass Oberbürgermeister Peter Feldmann zusammen mit der SPD einen neuen Stadtteil im Frankfurter Norden zwischen Nieder-Erlenbach, Harheim und Nieder-Eschbach plant. Ziel dieses Projektes soll die zügige Schaffung von billigem Wohnraum für 16.000 Bürger sein. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, diese angedachte Bebauung nicht weiter zu verfolgen. Begründung: Der von Oberbürgermeister Peter Feldmann unterbreitete Vorschlag ist ein Rückfall in die sozialdemokratische Wohnungsbaupolitik der Siebzigerjahre. Auch damals wurden vielerorts schnell billige Wohnsilos hochgezogen. Da man wie im vorliegenden Fall keinerlei Rücksicht auf vorhandene soziale, dörfliche Strukturen nahm, kämpft man dort heute noch mit den Folgen. Gerade das nördliche Frankfurter Stadtgebiet ist gekennzeichnet durch stabile dörfliche und soziale Strukturen, die es zu erhalten und auch auszubauen gilt. Ein solches Bauprojekt aber würde dort einschlagen wie eine Bombe und alles zerstören. Eine derartige Trabantenstadt ohne gewachsene Anbindung an die umliegenden Stadtteile und den Stadtkern würde ein Fremdkörper in einer über Jahrhunderte gewachsenen Landschaft sein. Äußerst problematisch ist die Verkehrserschließung des vorgeschlagenen Projektes. In diesem Zusammenhang wird auf die angeblich für die Verkehrserschließung geeignete Umgehungsstraße von Nieder-Erlenbach (L 3008) hingewiesen. Als einzige Zufahrt ist sie von ihrer Kapazität schon jetzt nicht mehr ausreichend. Nicht umsonst ist letztes Jahr den Anträgen der nördlichen Stadtteile entsprochen worden, eine neue Verkehrszählung und eine neue Nordkonferenz zum Thema Verkehr mit den Ortsbeiräten durchzuführen. Die vorhandenen Verkehrszahlen sind veraltet und als Basis zur Einschätzung der nördlichen Verkehrserschließung ungeeignet. Außerdem führt die L 3008 im Norden nach Bad Homburg und im Süden nach Bad Vilbel. Die Entwicklungsplanungen beider Kreise müssen einbezogen werden, denn der zu erwartende Bau eines Segmüller-Marktes mit einer Verkaufsfläche von 45.000 Quadratmetern im Gewerbegebiet Quellenpark auf der Bad Vilbeler Seite wird insbesondere auf der B 3a und der L 3008 zu riesigen Verkehrsproblemen führen. Die Anbindungen Richtung Nieder-Eschbach und Bonames führen über den Erlenbacher Stadtweg und die Niedereschbacher Straße direkt in die alten Ortskerne von Nieder-Eschbach und Bonames; alle bisher erreichten und für die Zukunft geplanten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen würden durch diesen neuen Stadtteil gegenstandslos. Eine Abzweigung der U 2 zwischen Bonames und Nieder-Eschbach zur Erschließung des Stadtteils ist wegen der jetzt schon ausgereizten Kapazität der Gleise wenig sinnvoll und würde zudem kilometerweit mit einem Brückenbauwerk das Eschbachtal überspannen müssen. Wie eine Anbindung an das Autobahnnetz in den Süden erfolgen könnte, bleibt völlig unberücksichtigt. Der Ortsbeirat Nieder-Erlenbach ist sich durchaus bewusst, dass auch in Nieder-Erlenbach zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden muss. Dazu wurde das am Westrand von Nieder-Erlenbach ursprünglich geplante Mischgebiet in ein Wohngebiet umgewandelt. Derzeit läuft dort das Umlegungsverfahren und erste Erschließungsmaßnahmen. Am Nordrand von Nieder-Erlenbach neben dem neuen Friedhof liegt eine Wohnbauvorratsfläche, für die gerne zügig ein Bebauungsplan erarbeitet werden kann, der allerdings den Platz für eine dringend notwendige Sporthalle enthalten sollte. Diese Erweiterungsmaßnahmen wurden über Jahre hinweg glaubhaft gegenüber den Bürgern kommuniziert und sind bei den Bewohnerinnen und Bewohnern Nieder-Erlenbachs Konsens. Diese behutsame Weiterentwicklung der Ortsränder ist für die ländlichen Stadtteile im Frankfurter Norden eher sinnvoll, sie werden im Falle Nieder-Erlenbachs nach Umsetzung auch dazu führen, dass sich der Stadtteil in einem Zeitraum von 30 Jahren von 3.000 auf 6.000 Einwohner verdoppeln wird. Aber trotz dieser Entwicklung sind die sozialen Strukturen in Nieder-Erlenbach erhalten geblieben, junge Familien mit Kindern ziehen gerne dorthin und finden mithilfe einer intakten Vereinsstruktur sofort Anschluss. Dies sollte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. An dieser Stelle stellt sich die Frage, ob sich Oberbürgermeister Peter Feldmann, das Oberhaupt aller Frankfurter und gleichermaßen zuständig für alle Stadtteile Frankfurts gleichermaßen, darüber im Klaren war, was es bedeutet, wenn sich das Stadtoberhaupt so frühzeitig, eindeutig und aus seiner Sicht offenbar so alternativlos in so einer wichtigen Frage für nur einen Standort im gesamten Stadtgebiet ausspricht. Die Standortsuche für Bauflächen hat ergebnisoffen zu sein, und durch seine Frühfestlegung lässt es der Oberbürgermeister an der eigentlich zu erwartenden Neutralität fehlen. Dadurch drängt sich der Eindruck auf, als wolle Oberbürgermeister Peter Feldmann die Stadtteile abstrafen, die ihn am wenigsten gewählt haben. Für die Landwirtschaft im Frankfurter Norden käme die geplante Trabantenstadt einer Katastrophe gleich. Für dieses Projekt werden schätzungsweise 300 Hektar benötigt, denn zusätzlich zu der überbauten Fläche muss man naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und die Maßnahmen der Verkehrserschließung zählen. Gerade in den drei genannten Stadtteilen befindet sich der größte Teil der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe Frankfurts, insgesamt sind etwa 25 Höfe betroffen. Diese Betriebe erzeugen Getreide, Gemüse, Grüne Soße-Kräuter et cetera und vermarkten ihre Produkte in der Region, über Hofläden, das Frischezentrum, die Frankfurter Mühle, Metzgereien et cetera. Diese Bauernhöfe sind untrennbar mit der dörflichen Struktur der Stadtteile verbunden und gehören dort zum Kulturgut. Wenn die Ackerflächen wegfallen würden, müssten viele Betriebe aufgeben. Verschlimmernd kommt hinzu, dass diese Vollerwerbsbetriebe auch Strukturen für die anderen Betriebe in der Stadt bilden, da die Landwirtschaft über den Austausch von Dienstleistungen (zum Beispiel Lohndrusch) oder Maschinengemeinschaften eng vernetzt ist. Fallen diese Strukturen weg, bekommen auch die dann übrig bleibenden landwirtschaftlichen Betriebe Probleme, ihre Produktion zu organisieren. Die Landwirtschaft und die Selbstversorgung Frankfurts sinkt dadurch unter eine bestimmte kritische Masse. Darüber hinaus erfüllen die landwirtschaftlichen Flächen auch mehrere wichtige gesundheitsfördernde Erholungsfunktionen für die Stadtbevölkerung, die ansonsten nur mit mäßigem Erfolg durch teure Naturschutzprojekte, beispielsweise Landschaftsparks, gesichert werden könnten, wenn überhaupt. Täglich sind in vielfältiger Weise Erholungssuchende in den Gemarkungen unterwegs, die die Kulturlandschaft zur aktiven und passiven Erholung nutzen. Die landwirtschaftlichen Flächen bilden zudem eine wohlgeplante Frischluftschneise für die Frankfurter Innenstadt und haben eine überörtliche Klimafunktion, aber auch eine Funktion für die Bevölkerung in der Innenstadt. Sie sorgen in zunehmend heißen Sommern für ein erträgliches Klima und damit für alle Frankfurter für eine spürbare Erhöhung der Lebensqualität. Oberbürgermeister Feldmann behauptet gemeinsam mit seiner Partei, die betroffenen Ackerflächen seien ökologisch nicht wertvoll. Dies ist so nicht korrekt. Hochertragsreiche Ackerflächen sind weltweit knapp, ihr ökologischer Wert liegt auch darin, dass man auf ihnen mit wenig Fläche viele Nahrungsmittel erzeugen kann. Zusätzlich engagiert sich seit dem vergangenen Jahr die Frankfurter Landwirtschaft gemeinsam mit der Stadt Frankfurt am Main für die Förderung der Biodiversität in der Stadt. In die Pachtverträge mit der Stadt Frankfurt am Main und der Stiftung Allgemeiner Almosenkasten wurde aufgenommen, dass die Bauern auf den Flächen Maßnahmen wie zum Beispiel Lerchenfenster, Hamsterstreifen oder Zwischenfruchtanbau vornehmen müssen. Leider bleibt zu erwarten, dass in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in Frankfurt Ackerflächen verloren gehen. Im Interesse der Allgemeinheit und der nächsten Generationen ist allerdings der Umfang auf ein Minimum zu begrenzen. Bevor man zusätzliche Flächen versiegelt, müssen alle anderen Möglichkeiten geprüft werden. Hierzu gehören zum Beispiel die Umwandlung von nicht mehr benötigten Industrieflächen, die Schließung von Baulücken, Nachverdichtung, höheres Bauen in der Innenstadt oder die Umwandlung von leer stehendem Büroraum in Wohnraum. Mit der Bebauung von Ackerland macht man es sich sehr einfach, denn es gibt keine teuren Altlasten zu entsorgen, keine Nachbarn zu berücksichtigen und man kann wegen zusammenliegender Großareale wunderbar planen. Mit nachhaltiger Stadtpolitik haben solche Großprojekte wenig zu tun. Die Vergangenheit hat deutlich gezeigt, dass solche Satellitenstadt-Projekte am Stadtrand Infrastruktur- und Sozialprobleme mit sich bringen, die nicht hinreichend beachtet wurden. Ihre Nachbesserung verursacht nachträglich immense Kosten, die über Jahrzehnte die Stadtentwicklung beeinträchtigen und doch nie den Status an Lebensqualität einer Stadt erreichen, die umsichtig weiterentwickelt wurde. Es wird daher an dieser Stelle dringend darauf verwiesen, den wesentlichen Grundsatz der Stadtentwicklung zu berücksichtigen: Innenentwicklung geht vor Außenentwicklung! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 17.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 365 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage OA 365 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3250, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2013, OF 159/15 Betreff: Kopfsteinpflaster in der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Deuil-La-Barre-Straße das Kopfsteinpflaster auf dem Fahrbahnabschnitt zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und Hofgasse zu asphaltieren. Die durch die bestehende Pflasterung erzeugten Reifengeräusche sind für die Anwohner nicht mehr zumutbar. Begründung: Die stark frequentierte Durchgangsstraße, zusätzlich mit Busverkehr, führt durch den Lärm zu einem häufigen Mieterwechsel der Anwohner. Besonders nachts ist bei höherem Tempo bergab auf diesem Straßenstück das Geräusch mehr als störend. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 159/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Herr Drephal und FDP gegen Herr Meier (= Annahme) bei Enthaltung NPD
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2013, OF 154/15 Betreff: Umsetzen des Hinweisschildes "Bei Rot hier halten" an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, das Schild "Bei Rot hier halten" und die zugehörende Haltelinie auf der Westseite des U-Bahnübergangs Deuil-La-Barre-Straße um einige Meter zu versetzen. Begründung: Wie das untenstehende Bild zeigt, ist das Schild ungünstig angebracht. Folgen Autofahrer dem Hinweis, so kommen sie mitten auf dem Zebrastreifen zum Halten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1931 2013 Die Vorlage OF 154/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Drephal
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2013, OF 153/15 Betreff: Verkehrsregelung in der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachstehende Änderungen der Vorfahrtsregelung im Bereich Deuil la Barre Straße vorzunehmen: Deuil la Barre Straße - Am Hollerbusch Deuil la Barre Straße - Albert Schweitzer Straße Deuil la Barre Straße - An der Walkmühle Deuil la Barre Straße - Nieder-Eschbacher Stadtweg Deuil la Barre Straße - Rudolf Breitscheid Straße Deuil la Barre Straße - Am Lehenweg Deuil la Barre Straße - Alt Nieder-Eschbach Deuil la Barre Straße - Aschebach Straße Deuil la Barre Straße - Heinrich Becker Straße Deuil la Barre Straße - Albert Einstein Straße Deuil la Barre Straße - Schmiedgasse Deuil la Barre Straße - Stichstraße Deuil la B. Str. Deuil la Barre Straße - Fritz Erler Straße Begründung: Eine Änderung der Vorfahrtsregelung würde erheblich zur Verkehrsberuhigung beitragen. Ein Nebeneffekt könnte auch sein, das durch diese Maßnahme Pendler auf die bestehenden Umgehungsstraßen ausweichen. Verkehrsteilnehmer sollten auf die neue Vorfahrtsregelung, wie bereits in Nieder-Erlenbach eingerichtet, hingewiesen werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 153/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Herr Drephal (= Annahme) bei Enthaltung Herr Maier
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2013, OF 151/15 Betreff: Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h auf der Niedererlenbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im gesamten Streckenbereich der Nieder-Eschbacher Straße, zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge auf 50 km/h vorzunehmen. Begründung: Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h würde zur Verkehrssicherheit und zum Schutz der Wildtiere beitragen. In den letzten Monaten wurden sehr viele Begrenzungsbaken durch Fahren mit hoher Geschwindigkeit beschädigt. Eine Behinderung des ÖPNV wird nicht eintreten. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 151/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2012, OF 137/15 Betreff: Zufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestalten Vorgang: EA 30/12; OM 1599/12; ST 1498/12 Der Magistrat wird gebeten, sich den Vorstellungen des Ortsbeirats 15 zur Gestaltung einer alternativen Zufahrtsmöglichkeit zur geplanten Kita anzuschließen und die in der Stellungnahme beschriebene Ausbaustufe zurückzunehmen. Begründung: Der Magistrat beschreibt in der Stellungnahme einen vollkommen überzogenen Ausbau des Zufahrtsweges und begründet dies mit bautechnischen und planungstechnischen Problemen. Ein derartiger Ausbau wurde an anderen Stellen Frankfurts in vergleichbaren Situationen (und Orten) allerdings nicht realisiert. Dort genügte eine kleine - wie vom OBR geforderte - Lösung. Diese sollte umgehend auch in Nieder-Eschbach realisiert werden. Folgende Beispiele unterstützen den Standpunkt des Ortsbeirates: 1. Nieder-Eschbach, Straße Im Weidenfeld: Die Straße führt u.a. zu einem Aussiedlerhof. 2. Zufahrt zur Karl-Bieber-Höhe von der Nieder-Erlenbacher Straße aus Schild mit Straßennamen, keine Durchfahrtbeschränkungen kein Hinweis auf 2Landwirtschaftlichen Verkehr". keine Beleuchtung, keine Entwässerung 3. Zufahrt Deuil-La-Barre-Straße 118, 118a, 120 Einzige Zufahrt zu den Häusern. Abzweigung von der Niedererlenbacher Straße keine Durchfahrtsbeschränkungen keine Beleuchtung keine Entwässerung 4. Zufahrt Auf der Steinern Straße 12 Ortsausgang Georg-Büchner-Straße, keine Beleuchtung, keine Entwässerung, "Anlieger frei" "Radfahrer frei" "Ende Tempo-30-Zone" keine weiteren Durchfahrtsbeschränkungen Im weiteren Verlauf (Unterführung U-Bahn) Keine Änderung der Beschränkungen 5. Zufahrt Auf der Steinern Straße 8 Ortsausgang Georg-Büchner-Straße Ausgang Siedlung Auf der Steinern Straße Richtung U-Bahn Bonames Keine Durchfahrtsbeschränkungen, keine Beleuchtung, keine Entwässerung Auch an anderer Stelle in Frankfurt, außerhalb von Nieder-Eschbach gibt es Beispiele. 6. Zufahrt zum Sportplatz in Kalbach von der L 3019 aus Diese Beispiele können auf Wunsch ergänzt werden. Ebenso bietet der Ortsbeirat an, dass ortsunkundige Mitglieder der Stadtverwaltung zu diesen Stellen geführt werden, wobei die dortige Situation explizit erläutert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.03.2012, EA 30 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1498 Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1599 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 30.11.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1800 2012 Die Vorlage OF 137/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Drephal
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2012, OF 112/13 Betreff: Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße Vorgang: OM 1209/12 OBR 13; ST 1189/12 Der Ortsbeirat beschließt im Nachgang zu ST 1189 den Magistrat aufzufordern zu folgenden Punkten eine geeignete Umsetzung vorzunehmen: Der Magistrat hat in ST 1189 zugestimmt, die stark frequentierte Kreuzung Nieder-Eschbacher vs. Kurmarck Straße / Am Ohlenstück in eine Rechts- vor Links-Kreuzung umzuwandeln und in die 30er-Zone zu integrieren. Eine bauliche Umgestaltung der gefährlichen Kreuzung, u.a. mit rotem Asphalt, wurde jedoch abgelehnt und kann frühestens ab 2014 aus dem nächsten Haushalt finanziert werden. Der Ortsbeirat bittet daher darum, möglichst zeitnah die quadratische Kreuzungsfläche einfach mittels roter Farbe zu kennzeichnen und mit einer großen, weißen "30 km/h-Markierung" zu versehen. Der Magistrat hat in ST 1189 darauf hingeweisen, dass "Rechts-vor-Links"-Kreuzungen in 30er-Zonen nicht mit Straßenmarkierungen nach VwV-StVO versehen werden können. Der Ortsbeirat bittet daher darum, an den "Rechts-vor-Links"-Kreuzungen in der Nieder-Eschbacher-Straße einfache visuelle Hilfen in Form einer "gestrichelten" weißen Linie aus weißen Dreiecken bzw. Rechtecken aufzubringen, um die Vorfahrt der kleinen einmündenden, schwer einsehbaren Nebenstraßen zu verdeutlichen. Dieses Hilfsmittel entspricht nicht der VwV-StVO, wird aber in Hessen häufig für diesen Zweck verwendet. Begründung: Der Ortseingangsbereich an der Nieder-Eschbacher Straße / Kurmarck Straße hat sich zu einer gefährlichen Kreuzung entwickelt: Der dort ansässige REWE-Markt ist stark frequentiert (auch von Pendlern umliegender Ortschaften); durch das Neubaugebiet "New-Erlenbach" wird die Kreuzung durch PKWs deutlich mehr belastet - bei gleichzeitiger verstärkter Nutzung als Kindergarten und Schulweg für die dort angesiedelten Familien. Die beantragte Maßnahme zu 1) ist durch ihre Signalwirkung geeignet die Kreuzung sicherer zu machen. Die neue Rechts-vor-Links Regelung in der Nieder-Eschbacher-Straße wird von vielen Autofahrern auf der breiten Nieder-Eschbacher Hauptstraße nicht beachtet. An den kleinen einmündenen Nebenstraßen ist täglich gefährliche Vorfahrtsnahme zu beobachten. Die vorgeschlagenen Maßnahme zu 2) soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Einhaltung der Verkehrsregeln (Rechts-vor-Links und 30er Zone) unterstützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1209 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1189 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 13 am 20.11.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1718 2012 Die Vorlage OF 112/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 2 das Wort "Hessen" durch die Worte "Frankfurt am Main" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2012, OF 130/15 Betreff: Kreisverkehrsplatz; Freie Oberflächengestaltung des Kreiselmittelpunktes sicher stellen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird gebeten, sicher zu stellen, dass im Sinne einer optisch schönen Oberflächengestaltung vorbereitend keine baulichen Einschränkungen für die Oberflächengestaltung des Kreismittelpunktes entstehen. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob auf den eingezeichneten Stellplatz für die SEF zur Kanalinspektion verzichtet bzw. dieser auch an anderer Stelle eingerichtet werden kann. Soweit dieser Stellplatz sowie Zugang zum Kanal aus technischer und örtlicher Sicht an dieser Stelle zwingend erforderlich sein sollte, sind, vor dem Hintergrund des laufenden Ideenwettbewerbs zur Oberflächengestaltung im Rahmen einer Detailplanung für diesen Inselbereich die notwendigen Vorgaben dem Ortsbeirat mitzuteilen, damit ggf. bei der Prüfung der Gestaltungsvorschläge diese Vorgaben mit integriert werden können. Begründung: Der neue Kreisel ist ein wesentlicher Baustein der Verkehrsberuhigung und Drehkreuz in der Gemarkungsmitte von Nieder-Eschbach und der sinnvolle Anschluss an den bereits vorgenommenen Umbau der Homburger Landstraße im Abschnitt zwischen der Deuil-La-Barre-Straße bis zum Urseler Weg. Der Kreisel hat somit auch hohe Bedeutung in stadtgestalterischer Hinsicht aufgrund seiner örtlichen Lage. Der Ortsbeirat 15 hat zur Oberflächengestaltung der Mittelinsel bereits einen Ideenwettbewerb ausgerufen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage der Notwendigkeit der Abstellfläche für die Kanalinspektion an dieser exponierten Stelle. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 203 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 02.11.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 281 2012 1. Der Vorlage M 203 wird unter Hinweis auf OA 281 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 130/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2012, OF 103/13 Betreff: Nachpflanzung des Baumbestandes am Niedererlenbacher Stadtweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nach den aktuell geplanten Baumfällarbeiten von fünf großen, alten, brüchigen Robinien im Niedererlenbacher Stadtweg eine Nachpflanzung mit fünf geeigneten kleineren Bäumen oder optisch ansprechenden Büschen vorzunehmen, um das ansprechende Straßenbild zu erhalten. Begründung: Das Grünflächenamt sieht bisher aufgrund eines zu dichten Baumbestandes keine Nachpflanzung der fünf Robinien vor. Die fünf großen, raumgreifenden Robinien (Höhe von ca. 20 m, Stamm, Æ von 55 cm; Baum-Nr.: 17, 27, 51, 53, 58) hinterlassen jedoch entsprechend große "Löcher", die es nicht nachvollziehbar erscheinen lassen, warum hier keine Nachbepflanzung durch entsprechend kleinere Grünpföanzen vorgenommen werden kann. Denn die Robinien bilden mit anderen Baumarten eine Allee zwischen dem Niedererlenbacher Stadtweg und der Niedereschbacher Straße. Sie werten das Straßenbild, insbesondere das der breiten Niedereschbacher Straße, erheblich auf und verbergen die parallel verlaufenden Parkplätze im Niedererlenbacher Stadtweg. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 13 am 30.10.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 103/13 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
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